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§57a - Spezialkurs Bremsanlagen >3.5t und >50km/h - Grundschulung
Für Personen, welche die Ermächtigung zur Begutachtungen von Fahrzeugen der Klasse über 3,5 t und einer Bauartgeschwindigkeit über 50 km/h nach § 57a anstreben.
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ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121025
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121025520,00 EUR Kursnummer: 51121025Zusatzinfo:
Mi, Do 8.00-16.00 -
ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121016
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121016520,00 EUR Kursnummer: 51121016Zusatzinfo:
Mi, Do 8.00-16.00 -
ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121026
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121026520,00 EUR Kursnummer: 51121026Zusatzinfo:
Mi, Do 8.00-16.00
-
ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121035
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121035Zusatzinfo:
Di, Mi 8.00-16.00 -
ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121015
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121015Zusatzinfo:
Do, Fr 8.00-16.00 -
ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121024
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121024Zusatzinfo:
Di, Mi 8.00-16.00 -
ZEIT 16,00 Stunden
Stundenplan für Veranstaltung 51121014
TageskursLERNMETHODE Trainer:inKursnummer: 51121014Zusatzinfo:
Di, Mi 8.00-16.00
§57a - Spezialkurs Bremsanlagen >3.5t und >50km/h - Grundschulung
INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt
Zusätzlich zur §57a - Erweiterungsschulung ist dieser Kurs Voraussetzung
zur Begutachtung von Fahrzeugen >3.5t hzG und >50km/h Bauartgeschwindigkeit.
Spezialkurses über Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen durch einen Fahrzeug- oder
Bremsenhersteller im Ausmaß von zwölf Stunden mit den technischen und rechtlichen Schwerpunkten
zur Überprüfung von Druckluftbremsanlagen gemäß §57a KFG und ist
zur Begutachtung von Fahrzeugen >3.5t hzG und >50km/h Bauartgeschwindigkeit.
Spezialkurses über Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen durch einen Fahrzeug- oder
Bremsenhersteller im Ausmaß von zwölf Stunden mit den technischen und rechtlichen Schwerpunkten
zur Überprüfung von Druckluftbremsanlagen gemäß §57a KFG und ist
- zur Überprüfung von Fahrzeugen >3.5t hzG und >50km/h in Verbindung mit „§57a – Erweiterungsschulung >3.5t und >50km/h“ gesetzliche Pflicht!
- alle 3 Jahre durch den Besuch der "§57a – Spezialkurs Bremsanlagen >3.5t und >50km/h - Periodische Weiterbildung" aufrecht zu erhalten.
Voraussetzungen
Die Dauer des Lehrgangs sowie die Kursinhalte sind gesetzlich vorgeschrieben.
100% Anwesenheit ist bei diesem Kurs erforderlich!
Die wiederkehrende Begutachtung muss von der geeigneten
Person selbst durchgeführt werden.
- §57a – Grundschulung, bzw. im Anschluss
- laufend fristgemäßer Besuch der §57a – Periodische Weiterbildung,
- §57a – Erweiterungsschulung >3.5t und >50km/h
- Vom Teilnehmer mitzubringen: amtlicher Ausweis (Personalausweis, Führerschein, Pass), Ihren §57a Bildungspass
Die Dauer des Lehrgangs sowie die Kursinhalte sind gesetzlich vorgeschrieben.
100% Anwesenheit ist bei diesem Kurs erforderlich!
Die wiederkehrende Begutachtung muss von der geeigneten
Person selbst durchgeführt werden.
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