Berufsmatura, Berufsreifeprüfung

Die Berufsmatura ist Ihre Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung und zur Verbesserung Ihrer Aufstiegschancen in der Karriereleiter! Melden Sie sich gleich zu einem unserer kostenlosen Informationsabende an.

Berufsmatura, Berufsreifeprüfung

Aufbau der Berufsmatura

Die Berufsmatura setzt sich aus vier Gegenständen bzw. Teilprüfungen zusammen. Diese sind Deutsch, Englisch, Mathematik und der Fachbereich. Für jeden Gegenstand ist ein eigener Vorbereitungslehrgang zu besuchen, an dessen Ende Sie eine Matura-Teilprüfung ablegen und damit ein Teilprüfungszeugnis erwerben. In welcher Reihenfolge Sie die Gegenstände absolvieren, bleibt ganz Ihnen überlassen. Außerdem spielt es keine Rolle, wie lange Sie für Ihren Weg zum Maturazeugnis brauchen: Ein erworbenes Teilprüfungszeugnis bleibt immer gültig. Haben Sie alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, können Sie die Teilprüfungszeugnisse einreichen und erhalten dafür Ihr Maturazeugnis!

Eine Reihe von Vorqualifikationen, z. B. das erfolgreiche Absolvieren einer Werkmeisterschule oder bestimmte Meisterprüfungen, ersetzen den Fachbereich. In diesem Fall sind nur drei erfolgreiche Teilprüfungen - aus Deutsch, Englisch und Mathematik – nötig.

Gute Vorbereitung führt zum Erfolg

Sie haben die Möglichkeit, sich am WIFI gezielt auf die Berufsmatura vorzubereiten. Es gibt Vorbereitungslehrgänge für Deutsch, Mathematik (je 218 Stunden) sowie für Englisch und folgende Fachbereiche (je 200 Stunden): Betriebswirtschaftslehre & Rechnungswesen, Informationsmanagement & Medientechnik, Gesundheit & Soziales, Elektrotechnik und Maschinenbau.
Die Dauer eines Vorbereitungslehrganges beträgt 10 bis 16 Monate (2-3 Semester), die Gesamtdauer Ihrer Ausbildung umfasst 836 Stunden. In jedem Gegenstand haben Sie einmal in der Woche 4 bzw. 5 Stunden Unterricht. Die Schulferien (Weihnachts-, Sommerferien) sind in der Berufsmatura teilweise unterrichtsfrei.

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Module

Der Weg zum Maturazeugnis

Die Teilprüfungen im Anschluss an die jeweiligen Vorbereitungslehrgänge sehen wie folgt aus:

  • Deutsch: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit UND mündliche Diskussion/Präsentation dieser Arbeit
  • Mathematik: 4,5-stündige schriftliche Klausurarbeit, bei nicht bestehen: freiwillige mündl. Kompensationsprüfung
  • Englisch: mündliche Prüfung
  • Fachbereich: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit UND eine mündliche Prüfung

Nicht bestandene Teilprüfungen können bis zu drei Mal wiederholt werden, wobei jeweils eine Frist von mindestens zwei Monaten eingehalten werden muss.

Die Fachbereichsprüfung

Die Prüfungen aus den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik sind für alle Kandidaten verpflichtend. Der zu absolvierende Fachbereich kann von Person zu Person verschieden sein. Sie müssen jenen Fachbereich absolvieren, der Ihrem Berufsfeld entspricht. Was ist nun „Ihr“ Berufsfeld? Ihr Berufsfeld ergibt sich entweder aus Ihrem erlernten Beruf oder aus Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Ein Beispiel zum erlernten Beruf: Wenn Sie eine Handelsschule absolviert haben, dann ist Ihr Fachbereich Betriebswirtschaft; wenn Sie eine Lehre als Elektriker absolviert haben, dann heißt ihr Fachbereich Elektrotechnik.
Ein Beispiel zum tatsächlich ausgeübten Beruf: Sie haben eine Lehre zum Tischler absolviert und arbeiten nun seit mindestens einem Jahr in einem gänzlich anderen Bereich, beispielsweise in der Buchhaltung, dann können Sie nach Vorlage einer Beschreibung Ihres Arbeitsbereiches durch den Arbeitgeber den Fachbereich Betriebswirtschaft absolvieren.

Anrechnung des Fachbereichs

Es gibt eine Anzahl von Prüfungen, die den Fachbereich ersetzen. Sie müssen KEINE Fachbereichsprüfung machen, wenn Sie eine der folgenden Prüfungen bzw. Abschlüsse vorweisen können:

  • Gesamtmeisterprüfung oder Gesamtbefähigungsprüfung laut BRP-Gesetz (abhängig vom Jahr der Prüfung)
  • WIFI Bilanzbuchhalterprüfung unter bestimmten Bedingungen
  • Abschlussprüfung an Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 2a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962
  • Diplomprüfung nach dem Krankenpflegegesetz, BGBl. Nr. 102/1961, gemäß der Ersten Krankenpflegeverordnung, BGBl. Nr. 634/1973, und gemäß der Zweiten Krankenpflegeverordnung, BGBl. Nr. 73/1975, sowie nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 179/1999, in der geltenden Fassung
  • u.a. mehr

Welche Prüfungen den Fachbereich ersetzen, ist gesetzlich genau geregelt unter: Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung

Voraussetzungen

Um die Berufsmatura absolvieren zu können, gilt es, die Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen. Zur Berufsmatura wird zugelassen, wer EINE der folgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen positiv abgeschlossen hat und laut Berufsreifeprüfungsgesetz zugelassen wird:

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz, Nr. 142/1969,
  • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz – LFBAG, Nr. 298/1990, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024, BGBl. I Nr. 42/2024,
  • mindestens dreijährige mittlere Schule oder Schule nach einem vom zuständigen Bundesminister genehmigten oder erlassenen Organisationsstatut, mit deren erfolgreichem Abschluss zumindest eine Berufsberechtigung für ein aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung erlassenes Berufsbild verbunden ist,
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, I Nr. 108/1997,
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), Nr. 102/1961,
  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz – LFBAG, Nr. 298/1990, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024, BGBl. I Nr. 42/2024,
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, M BUO, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, I Nr. 169/2002,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz oder Operationstechnischen Assistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), I Nr. 89/2012,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, I Nr. 108/1997.

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Anmeldung Infoabend

Um einen optimalen Lernfortschritt zu gewährleisten und zur Prüfung antreten zu dürfen, ist eine Anwesenheitsrate von mindestens 75 % zu erfüllen. Drei der vier Teilprüfungen – aus Englisch, Mathematik und dem Fachbereich - legen Sie am WIFI ab. Eine der vier Teilprüfungen muss lt. Gesetz an einer öffentlichen Schule abgelegt werden. Daher findet die Maturaprüfung in Deutsch vor der Prüfungskommission einer solchen Schule statt - entweder an einer unserer Partnerschulen, der HTL Ortwein oder der HTL BULME, oder an einer von Ihnen selbst gewählten Maturaschule. Diese Schule stellt dann auch Ihr Maturazeugnis aus.

Der Wechsel der Prüfungskommission von einer Schule zu einer anderen ist nach einmal erfolgter Anmeldung nicht möglich. Bitte klären Sie das im Zweifelsfall mit uns ab! Die Koordination mit unseren Partnerschulen übernimmt im Regelfall das WIFI für Sie. Zusammengefasst heißt das: Drei Teilprüfungen können Sie am WIFI machen, eine Teilprüfung an einer Schule – ergibt zusammen Ihr Maturazeugnis!

Unsere Lehrbeauftragten

Unsere engagierten und kompetenten Lehrbeauftragten in der Berufsmatura verfügen entweder über die Lehrberechtigung für höhere Schulen (Lehramtsstudium) oder ein Diplomstudium in diesem Fach. Weiters haben sie eine Ausbildung für das Lehren in der beruflichen Erwachsenenbildung absolviert. Das heißt auch, dass alle Trainer den Unterricht mit dem Wissen durchführen, dass Sie als Teilnehmer berufstätig sind und neben der Berufsmatura auch „andere Aufgaben zu erledigen haben“.

Freie Wahl im zeitlichen Angebot

Es liegt bei Ihnen, ob Sie nun einen Kurs nach dem anderen belegen oder zwei Kurse parallel oder sogar alle vier Gegenstände gleichzeitig absolvieren.

Von der Teilprüfung zum Maturazeugnis - Wir helfen Ihnen dabei!

Haben Sie sich erst einmal entschlossen, die Matura nachzuholen, unterstützt Sie das WIFI tatkräftig dabei. Von der Erstberatung bis zur Mithilfe bei Verwaltungsagenden und Behördenwegen haben Sie auf Ihrem Weg zur Matura stets einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.

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