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Restaurantfachfrau/-mann auf dem zweiten Bildungsweg
Holen Sie Ihren Lehrabschluss nach! Als Restaurantfachkraft auf dem zweiten Bildungsweg zählen Sie zu jenen Fachkräften, die die Branche dringend sucht. Sie öffnen sich damit neue berufliche Möglichkeiten, die Ihnen als angelernte Kraft vielleicht nicht zur Verfügung stehen.
Ihr ausgewählter Termin
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 144 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Teilzahlung : 2 x 1.260,00 EUR
Kursnummer: 58490014
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 136 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Teilzahlung : 2 x 1.254,00 EUR
Kursnummer: 58490013

Restaurantfachfrau/-mann auf dem zweiten Bildungsweg

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
  3. FAQ
Inhalt

Gelernt ist gelernt! Das ist Ihr Weg zum außerordentlichen Lehrabschluss. Das ist DIE Chance für alle, die eine Lehre abgebrochen haben oder nur angelernt sind, endlich auch einen offiziellen Lehrabschluss zu erlangen. Damit öffnen sich ganz neue berufliche Möglichkeiten, die sich – bei entsprechendem Engagement – nicht zuletzt auch im Finanziellen niederschlagen.

Damit bereiten Sie sich punktgenau auf den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung vor. Für den Antritt zur außerordentlichen LAP sind 18 Monate einschlägige Berufspraxis erforderlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (Telefon 0316 601-540).

Inhalte

  • Gästebetreuung: fachgerechte Menüerstellung mit Getränkebegleitung
  • Kommunikation mit dem Gast
  • Mise en place
  • Fachgerechtes Speisen- und Getränkeservice
  • Weinservice, Kaffeeservice
  • Gläserkunde, Inventarkunde
  • Barmixen
  • Getränke- und Warenkunde
  • Flambieren, Filetieren, Marinieren, Tranchieren
  • Käseservice
  • Hygiene/HACCP
Zielgruppe

Angelernte Servicekräfte, Köche, Systemgastronomen, Hotel- und Gastgewerbeassistenten

Wichtig: Für den Antritt zur außerordentlichen LAP sind 18 Monate einschlägige Berufspraxis (bestätigt durch einen oder mehrere Betriebe) erforderlich. Für den Besuch des Kurses müssen die 18 Monate noch nicht erreicht sein.

Nähere Auskünfte zum außerordentlichen Lehrabschluss erhalten Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark, Tel: 0316 601-540

Prüfungsordnung

Für all jene, die auch die theoretische LAP ablegen müssen, bietet das WIFI eine Vorbereitung auf die theoretische Lehrabschlussprüfung

FAQ

Wird dieser Kurs gefördert?
Das Land Steiermark fördert beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung, welche die außerordentliche LAP nachholen.
Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Hauptwohnsitz muss seit mind. 1 Jahr in der Steiermark liegen
  • Die LAP muss erfolgreich abgelegt worden sein (daher Beantragung erst im Nachhinein möglich!)
  • Der Antragsteller muss die Kosten selbst getragen haben
Details erhalten Sie beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Fachabteilung 11 A
(Stand: Juli 2023)

Andere Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Förderungen

Womit schließe ich den Kurs ab und welche Abschlussdokumente erhalte ich?
Nach Kursabschluss erhalten Sie eine Kursbesuchsbestätigung.

Wie komme ich zum Veranstaltungsort und wo kann ich parken?
Alle Details zur Anreise und zum Parken finden Sie hier: WIFI-Gastrozentrum Bad Gleichenberg

Wo finde ich allgemeine Informationen zur Kursorganisation?
Weitere allgemeine Informationen zur Kursorganisation (An-/Abmeldung, Kursbesuch, Bezahlung, Storno etc.) finden Sie in den FAQs (Service -> FAQ).