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Ausbildung für abfallrechtliche Geschäftsführer:innen
Zielgruppe:
u. a. Sammler und Behandler von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, Altautoverwerter, Deponiebetreiber, einschlägige Baumeister und Baugewerbetreibende, Abbruchunternehmer, Aufbereiter von Elektro- und Elektronikaltgeräten mit gefahrenrelevanten Eigenschaften, Kfz Werkstätten
Rechtliche Grundlagen
- AWG 2002
- Einführung ins Abfallwirtschaftsrecht: wesentliche Rechtsgrundlagen einschließlich EU-Rechtüberblick (direkt anwendbare Verordnungen!) und Abfallwirtschaftsgesetze der Länder; geplante Neuerungen
- Rechtliche Grundsätze: Pflichten Abfallbesitzer
- Anlagenrecht und Anlagengenehmigung einschließlich Überblick Abgrenzungsfragen zur Gewerbeordnung
- Berufsrecht
- Einblick Verwaltungsrecht: Bescheide, Auffinden von Rechtsvorschriften, Rechtsschutz
- Einblick in ausgewählte weitere rechtliche Grundlagen z.B GewO, AISAG, Wasserrecht, Naturschutzrecht, UVP, UIG
- Abfallbegriff und das Abfallende aus rechtlicher Sicht
Fachliche Grundlagen
- Einführung in die Abfallwirtschaft: Ziele, Grundsätze, Klassifikation von Abfällen
- Abfallbegriff und das Abfallende fachlicher Sicht
- Relevante Verordnungen und ihre Anwendung in der Praxis
- Abfallarten
- Gefahrenrelevante Eigenschaften
Rechtliche Vertiefung
- Ausgewählte Rechtsfragen
- Ausstufung von Abfällen
- Abfallverbringung
- EU-Abfallverbringungsverordnung, relevante nationale Bestimmungen und Grundlagen)
- ADR und die Abgrenzung von nicht gefährlichen Abfällen zum ADR
- Strafrecht und relevante Haftungsbestimmungen
- Verwaltungsstrafrecht
- Relevante Bestimmungen in den Materiengesetzen
- Bundesumwelthaftungsrecht
Lagerung und Transport gefährlicher Abfälle Gefahrguttransporte
- Gefahrenrelevante Eigenschaften
- Anforderungen an Zwischenlager für gefährliche Abfälle
- Gefahrgut Grundlagen
Vertiefung – Lagerung und Transport gefährlicher Abfälle Gefahrguttransporte
- Untersuchung von Abfällen, Abfallinformation und Beurteilungsnachweis
- Gefahrguttransport Vertiefung (ADR, RID)
Vertiefung Chemie – Grundlagen
- Wiederholung der Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie
- Hauptbestandteile von Abfallstoffen und typische Schadstoffe/Verunreinigungen
- Summenparameter und wichtige Abkürzungen
- Sicherheitsdatenblatt
- Toxikologie
Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
- Chemische Grundlagen
- Sammlung von nicht gefärhlichen Abfällen – Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen
- Abfallübernahme und Dokumentation
- Brand- und Explosionsschutz – Überblick
- Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz – Überblick
Abfallaufzeichnungen
- Abfallbilanzverordnung, Abfallnachweisverordnung & EDM inklusive Workshop
Behandlung nicht gefährlicher Abfälle – Abfallarten
- Ausgewählte Behandlungsverfahren
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Biologische Behandlungsverfahren
- Deponie
- Sonstige Behandlungsverfahren
Umweltmanagement
Vertiefung Chemie – Ausgewählte Substanzklassen
- Nachweisereaktionen, Klassifikationen und Kennzeichnung
- Schwermetalle
- Organische Lösungsmittel
- Ausgewählte Substanzen
Vertiefung für die Behandlung gefährlicher Abfälle
- Gefährliche Abfälle in Österreich
- Verwertungsmöglichkeiten für gefährlichen Abfälle
- Vor-/Behandlung von gefährlichen Abfällen
- Anforderungen an Behandlungsanlagen
- Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz
- Gesundheitsüberwachung (VGÜ)
- Beauftragte und weitere Verantwortliche
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Erste Hilfe
- Brand- und Explosionsschutz – Vertiefung
- Rechtliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Regelblätter
- Baulicher Brandschutz
- Betrieblicher/organisatorischer Brandschutz
- Explosionsbereich, Explosionsgrenzen
- Explosionsschutzmaßnahmen
Prüfung
- Förderung durch die SFG 30 % der anrechenbaren Projektkosten (nicht der Prüfungskosten)
- Nähere Informationen finden Sie unter www.sfg.at/f/weiterbildung-mit-weitblick
- Anträge sind ausnahmslos an die SFG zu stellen. Das WIFI Steiermark unterstützt Sie gerne, ist jedoch nicht der Fördergeber und kann auch keine entsprechenden Zusagen tätigen!
- Stellen Sie Ihren Antrag, BEVOR man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen und bevor Ihr Kurs beginnt. Die SFG kann nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie zu Kursbeginn noch keine Förderungszusage erhalten haben.
- Es können pro Antrag mehrere Mitarbeiter:innen, Lehrlinge, Unternehmer:innen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
- Pro Kalenderjahr können 2 Anträge je Unternehmen gestellt werden.
- Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt, also nach Abschluss der Weiterbildung