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Aufbaukurs für verantwortliche Personen - Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle
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  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 34,00 Stunden
    Stundenplan für Veranstaltung 43103015
    Tageskurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in

    inkl. Prüfungskosten (€80,-)
    Kursnummer: 43103015
    1.270,00 EUR
    inkl. Prüfungskosten (€80,-)
    Kursnummer: 43103015

Aufbaukurs für verantwortliche Personen - Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle

Zielgruppe:

Abfallsammler und -behandler, Kanalräumer, einschlägige Baumeister und Baugewerbetreibende, Abbruchunternehmer, Kompostierer, Deponiebetreiber, Re-Use-Betriebe, soweit nicht gefährliche Abfälle aufbereitet werden, Aufbereiter von Altholz

Aufbaukurs zur verantwortlichen Person – Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle

Rechtliche Grundlagen
  • AWG 2002
  • Einführung ins Abfallwirtschaftsrecht: wesentliche Rechtsgrundlagen einschließlich EU-Rechtüberblick (direkt anwendbare Verordnungen!) und Abfallwirtschaftsgesetze der Länder; geplante Neuerungen
  • Rechtliche Grundsätze: Pflichten Abfallbesitzer
  • Anlagenrecht und Anlagengenehmigung einschließlich Überblick Abgrenzungsfragen zur Gewerbeordnung
  • Berufsrecht
  • Einblick Verwaltungsrecht: Bescheide, Auffinden von Rechtsvorschriften, Rechtsschutz
  • Einblick in ausgewählte weitere rechtliche Grundlagen z.B GewO, AISAG, Wasserrecht, Naturschutzrecht, UVP, UIG
  • Abfallbegriff und das Abfallende aus rechtlicher Sicht

Fachliche Grundlagen
  • Einführung in die Abfallwirtschaft:
  • Ziele, Grundsätze, Klassifikation von Abfällen
  • Abfallbegriff und das Abfallende fachlicher Sicht
  • Relevante Verordnungen und ihre Anwendung in der Praxis
  • Abfallarten
  • Gefahrenrelevante Eigenschaften

Rechtliche Vertiefung

  • Ausgewählte Rechtsfragen
  • Ausstufung von Abfällen
  • Abfallverbringung
    • EU-Abfallverbringungsverordnung, relevante nationale Bestimmungen und Grundlagen)
  • ADR und die Abgrenzung von nicht gefährlichen Abfällen zum ADR
  • Strafrecht und relevante Haftungsbestimmungen
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Relevante Bestimmungen in den Materiengesetzen
    • Bundesumwelthaftungsrecht

Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
  • Chemische Grundlagen
  • Sammlung von nicht gefärhlichen Abfällen – Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen
  • Abfallübernahme und Dokumentation
  • Brand- und Explosionsschutz – Überblick
  • Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz – Überblick
Abfallaufzeichnungen
  • Abfallbilanzverordnung, Abfallnachweisverordnung & EDM inklusive Workshop

Behandlung nicht gefährlicher Abfälle – Abfallarten
  • Ausgewählte Behandlungsverfahren
    • Vorbereitung zur Wiederverwendung
    • Recycling
    • Biologische Behandlungsverfahren
    • Deponie
    • Sonstige Behandlungsverfahren
  • Umweltmanagement

Prüfung
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Wichtige Hinweise:
  • Anträge sind ausnahmslos an die SFG zu stellen. Das WIFI Steiermark unterstützt Sie gerne, ist jedoch nicht der Fördergeber und kann auch keine entsprechenden Zusagen tätigen!
  • Stellen Sie Ihren Antrag, BEVOR man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen und bevor Ihr Kurs beginnt. Die SFG kann nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
  • Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie zu Kursbeginn noch keine Förderungszusage erhalten haben.
  • Es können pro Antrag mehrere Mitarbeiter:innen, Lehrlinge, Unternehmer:innen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
  • Pro Kalenderjahr können 2 Anträge je Unternehmen gestellt werden.
  • Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt, also nach Abschluss der Weiterbildung