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Abfallsammler und -behandler, Kanalräumer, einschlägige Baumeister und Baugewerbetreibende, Abbruchunternehmer, Kompostierer, Deponiebetreiber, Re-Use-Betriebe, soweit nicht gefährliche Abfälle aufbereitet werden, Aufbereiter von Altholz
Aufbaukurs zur verantwortlichen Person – Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle
Rechtliche Grundlagen
AWG 2002
Einführung ins Abfallwirtschaftsrecht: wesentliche Rechtsgrundlagen einschließlich EU-Rechtüberblick (direkt anwendbare Verordnungen!) und Abfallwirtschaftsgesetze der Länder; geplante Neuerungen
Rechtliche Grundsätze: Pflichten Abfallbesitzer
Anlagenrecht und Anlagengenehmigung einschließlich Überblick Abgrenzungsfragen zur Gewerbeordnung
Berufsrecht
Einblick Verwaltungsrecht: Bescheide, Auffinden von Rechtsvorschriften, Rechtsschutz
Einblick in ausgewählte weitere rechtliche Grundlagen z.B GewO, AISAG, Wasserrecht, Naturschutzrecht, UVP, UIG
Abfallbegriff und das Abfallende aus rechtlicher Sicht
Fachliche Grundlagen
Einführung in die Abfallwirtschaft:
Ziele, Grundsätze, Klassifikation von Abfällen
Abfallbegriff und das Abfallende fachlicher Sicht
Relevante Verordnungen und ihre Anwendung in der Praxis
Abfallarten
Gefahrenrelevante Eigenschaften
Rechtliche Vertiefung
Ausgewählte Rechtsfragen
Ausstufung von Abfällen
Abfallverbringung
EU-Abfallverbringungsverordnung, relevante nationale Bestimmungen und Grundlagen)
ADR und die Abgrenzung von nicht gefährlichen Abfällen zum ADR
Strafrecht und relevante Haftungsbestimmungen
Verwaltungsstrafrecht
Relevante Bestimmungen in den Materiengesetzen
Bundesumwelthaftungsrecht
Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
Chemische Grundlagen
Sammlung von nicht gefärhlichen Abfällen – Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen
Abfallübernahme und Dokumentation
Brand- und Explosionsschutz – Überblick
Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz – Überblick
Anträge sind ausnahmslos an die SFG zu stellen. Das WIFI Steiermark unterstützt Sie gerne, ist jedoch nicht der Fördergeber und kann auch keine entsprechenden Zusagen tätigen!
Stellen Sie Ihren Antrag, BEVOR man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen und bevor Ihr Kurs beginnt. Die SFG kann nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie zu Kursbeginn noch keine Förderungszusage erhalten haben.
Es können pro Antrag mehrere Mitarbeiter:innen, Lehrlinge, Unternehmer:innen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
Pro Kalenderjahr können 2 Anträge je Unternehmen gestellt werden.
Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt, also nach Abschluss der Weiterbildung
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Fügen Sie einfach verschiedene Kurse zu Ihrem Warenkorb hinzu und erstellen Sie danach Ihren gewünschten Kostenvoranschlag."
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