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Dieses Kursprogramm deckt ein breites Spektrum ab - von den Voraussetzungen für das Sammeln von nicht gefährlichen Abfällen bis hin zu den umfassenden Anforderungen an eine abfallrechtliche Geschäftsführung.
Grundkurs für verantwortliche Personen - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
Zielgruppe:
Abfallsammler, Entrümpler, Kanalräumer, einschlägige Baumeister und Baugewerbetreibende, Abbruchunternehmer, Kleintransporteure, Kfz Händler
Rechtliche Grundlagen
- AWG 2002
- Einführung ins Abfallwirtschaftsrecht: wesentliche Rechtsgrundlagen einschließlich EU-Rechtüberblick (direkt anwendbare Verordnungen!) und Abfallwirtschaftsgesetze der Länder; geplante Neuerungen
- Rechtliche Grundsätze: Pflichten Abfallbesitzer
- Anlagenrecht und Anlagengenehmigung einschließlich Überblick Abgrenzungsfragen zur Gewerbeordnung
- Berufsrecht
- Einblick Verwaltungsrecht: Bescheide, Auffinden von Rechtsvorschriften, Rechtsschutz
- Einblick in ausgewählte weitere rechtliche Grundlagen z.B GewO, AISAG, Wasserrecht, Naturschutzrecht, UVP, UIG
- Abfallbegriff und das Abfallende aus rechtlicher Sicht
Fachliche Grundlagen
- Einführung in die Abfallwirtschaft: Ziele, Grundsätze, Klassifikation von Abfällen
- Abfallbegriff und das Abfallende fachlicher Sicht
- Relevante Verordnungen und ihre Anwendung in der Praxis
- Abfallarten
- Gefahrenrelevante Eigenschaften
Rechtliche Vertiefung
- Ausgewählte Rechtsfragen
- Ausstufung von Abfällen
- Abfallverbringung
- EU-Abfallverbringungsverordnung, relevante nationale Bestimmungen und Grundlagen)
- ADR und die Abgrenzung von nicht gefährlichen Abfällen zum ADR
- Strafrecht und relevante Haftungsbestimmungen
- Verwaltungsstrafrecht
- Relevante Bestimmungen in den Materiengesetzen
- Bundesumwelthaftungsrecht
Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
- Chemische Grundlagen
- Sammlung von nicht gefährlichen Abfällen – Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen
- Abfallübernahme und Dokumentation
- Brand- und Explosionsschutz – Überblick
- Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz Überblick
Abfallaufzeichnungen
- Abfallbilanzverordnung, Abfallnachweisverordnung & EDM inklusive Workshop
Prüfung
- Förderung durch die SFG 30 % der anrechenbaren Projektkosten (nicht der Prüfungskosten)
- Nähere Informationen finden Sie unter www.sfg.at/f/weiterbildung-mit-weitblick
- Anträge sind ausnahmslos an die SFG zu stellen. Das WIFI Steiermark unterstützt Sie gerne, ist jedoch nicht der Fördergeber und kann auch keine entsprechenden Zusagen tätigen!
- Stellen Sie Ihren Antrag, BEVOR man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen und bevor Ihr Kurs beginnt. Die SFG kann nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie zu Kursbeginn noch keine Förderungszusage erhalten haben.
- Es können pro Antrag mehrere Mitarbeiter:innen, Lehrlinge, Unternehmer:innen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
- Pro Kalenderjahr können 2 Anträge je Unternehmen gestellt werden.
- Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt, also nach Abschluss der Weiterbildung.