Sie werden als Verantwortlicher für den gesetzeskonformen Entwicklungs-, Produktions- und Distributionsprozess im Unternehmen tätig und kennen alle Schritte, die für die Anbringung des CE - Konformitätszeichens gesetzt werden müssen. Sie unterstützen die Geschäftsleitung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Für das Unternehmen wird Rechtssicherheit hinsichtlich Produkthaftung und Produktsicherheit sowie eine Optimierung der Dokumentationsprozesse geschaffen.
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    ZEIT 48,00 Stunden
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    Wochenendkurs
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Ausbildung zum/zur CE Produktkoordinator:in

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
  3. FAQ
Inhalt
Der Lehrgang besteht aus den Modulen:
  • Modul 1: Grundlagen und rechtliche Anforderungen
  • Modul 2: Technische Dokumentation
  • Modul 3: Projekt- und Wissensmanagement
Die Qualifizierung erfolgt durch die Präsenzeinheiten und teilweise durch Selbststudium.
Dies bedeutet, dass Sie zur Vorbereitung der Module einzelne Themen zur Gänze bzw. teilweise im Selbststudium absolvieren bzw. vorbereiten.

Der Vorteil für Sie ist, dass Sie sich Wegzeiten und -kosten ersparen und das Selbststudium individuell und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt selbst bestimmen.
Der Transfer in die Praxis wird unterstützt durch die im Rahmen der Zertifizierung zu erstellende Projektarbeit


Modul 1: Grundlagen und rechtliche Anforderungen
  • Rechtsgrundlagen
  • europäische Sicherheitsphilosophie
  • technische Vorschriften auf EU-Ebene
  • diverse EU-Richtlinien (Maschinen. EMV, NSp, Medizin, ATEX usw)
  • Produkthaftungsgesetz
  • Produktsicherheit
  • Richtlinien- und Normenrecherche
  • Vertragsrecht und Pflichtenhefte
  • Zulassungsvoraussetzungen für Produkte
  • Konformitätserklärung
  • CE- Kennzeichnung

Modul 2: Technische Dokumentation
  • Dokumentationsplanung
  • Risikobeurteilung
  • Sicherheits- und Warnhinweise
  • Instruktionspflicht
  • Strukturierung der internen und externen technischen Dokumentation
  • Dokumentation im Produktlebenszyklus
  • Betriebsanleitung

Modul 3: Projekt- und Wissensmanagement
  • Projekt-/Wissensmanagement Grundlagen
  • Prüfstellen und Überwachungsbehörden
  • Qualitätsmanagement
  • Ablauf der CE- Kennzeichnung
  • Zulieferdokumentation
  • Prüfzertifikate
  • Kommunikationstechniken

Hinweis: Die Kosten für die Zertifizierungsprüfung sind im Lehrgangpreis nicht enthalten.
Zielgruppe
  • Technische Leiter
  • Geschäftsführer
  • Konstrukteure und Entwickler
  • Technische Redakteure
  • Qualitäts- und CE- Verantwortliche
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Produktmanager
  • Projektleiter
  • Personen mit Interesse am Thema der CE Kennzeichnung
FAQ
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten angebracht werden. Sie ist die „symbolische“ Aussage durch den Hersteller, dass das Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen und auch kein Prüfzeichen, das von einer Prüf- oder Zertifizierungsstelle vergeben wird.
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung besteht bei einer Reihe von Produkten wie:
  • Druckbehälter
  • Spielzeuge
  • Bauprodukte
  • elektrotechnische Erzeugnisse
  • Maschinen
  • Schutzausrüstungen
  • Medizinprodukte
  • Telekommunikationseinrichtungen
  • Sportboote
  • Aufzüge
Für Produkte, die nach der Produktsicherheitsverordnung in Verkehr gebracht werden, sowie Arzneimittel, Chemikalien, Kosmetika und Nahrungsmittel ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden (vgl. Produktsicherheitsverordnung).
Die CE-Kennzeichnung hat kein Ablaufdatum, daher muss man sie auch nie verlängern.
Die EG-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, der dazu bevollmächtigt worden ist.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung werden durch staatliche Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Sie dürfen vom Hersteller, Importeur oder Händler Produkte zur Prüfung und Überwachung entnehmen.
Produkte, wo eine CE Kennzeichnung erforderlich ist, dürfen in der EU nicht vertrieben werden.
In welchen Ländern gilt die CE-Kennzeichnung?
  • in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, darüber hinaus
  • in den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation), das sind die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein und damit
  • in den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist dabei ganz klar Sache des Herstellers. Dennoch kann auch der Händler bzw. der Importeur haften, wenn ein kennzeichnungspflichtiges und von ihm angebotenes Produkt nicht den Richtlinien bzw. den Verordnungen entspricht.
Auf die CE-Kennzeichnung kann nicht verzichtet werden, wenn gesetzliche Vorschriften und Normen eine CE-Kennzeichnung für die jeweilige Produktart vorsehen.
Der Hersteller des Produkts oder sein Bevollmächtigter im EU-Raum dürfen Konformitätserklärungen ausstellen.
Die Konformitätserklärung muss von der Person ausgestellt und auch unterzeichnet werden, die das Produkt auf den europäischen Markt bringt. In der Regel ist das der Hersteller oder auch der Importeur. Auch die Haftung liegt grundsätzlich beim Hersteller / Importeur, bzw. bei dem der das Produkt auf den europäischen Markt in Verkehr bringt.
Erforderliche Schritte zu Ihrem CE-Kennzeichen
  • Zuordnung, unter welche Richtlinie(n) / Verordnungen Ihr Produkt fällt.
  • Konformitätsbewertungsverfahren gem. Richtlinien / Verordnung
  • Einschaltung einer „Benannten Stelle“, wenn die Richtlinie / Verordnung es vorschreibt
  • Ausstellung der Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung am Produkt