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    390,00 EUR Kursnummer: 41857016
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Upgrade-Seminar CE Produktkoordinator:in

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
Inhalt
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie die neue Produktsicherheitsverordnung bringen Neuerungen im Bereich der Organisation der CE-Kennzeichnung sowie der Produktdokumentation mit sich.
Wie ist der richtige Weg zu einer CE-Kennzeichnung im Zusammenspiel mit der Produktdokumentation und wer hat welche Aufgaben dabei?
Die Frage der innerbetrieblichen Verantwortlichkeiten ist oft unzureichend erklärt. Im Ernstfall kann dies zu Produkthaftungsproblemen sowie persönlichen Konsequenzen führen.

Schwerpunkte
Motivation:
  • Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - Anforderungen an die Produktdokumentation?
  • Die neue Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988
  • Cyber Security und Künstliche Intelligenz in Bezug auf die Maschinenverordnung
Grundlagen:
  • Was ist die Produktkonformität?
  • Wie ist das Zusammenspiel der neuen Maschinenverordnung mit der Produktsicherheitsverordnung?
Organisation:
  • Wer ist im Unternehmen zuständig?
  • Welche Prozesse gilt es zu überlegen?
  • Praktische Handlungsempfehlungen
Hinweis:
Wir verlängern Ihr CE-Produktkoordinator-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre, wenn:
  • Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen!
  • Sie über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen!
  • Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)!
  • Sie eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen!
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG:
Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

Die Rezertifizierungsgebühren sind nicht im Seminarpreis enthalten.
Antragsformulare für eine Rezertifizierung finden Sie hier!
Zielgruppe
  • Zertifikatshalter CE-Produktkoordinator