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Seit Jänner 2026 gibt es die Möglichkeit, statt der Korridorpension eine Teilpension zu beanspruchen und daneben eingeschränkt weiterzuarbeiten. Nicht nur Personalverrechner:innen, sondern auch Personalverantwortliche, Betriebsräte und andere Interessierte erhalten in diesem Seminar dazu ausreichende fachliche Informationen.
Seit Jänner 2026 gibt es die Möglichkeit, statt der Korridorpension eine Teilpension zu beanspruchen und daneben eingeschränkt weiterzuarbeiten. Die Höchstdauer der Altersteilzeit wird verkürzt. Wird die Altersteilzeit zum frühesten Zeitpunkt begonnen, ist es nicht mehr möglich, zum Regelpensionsalter abschlagsfrei in Pension zu gehen. Es ist daher für Arbeitnehmer wichtig, die Folgen abzuwägen, bevor sie sich für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit entscheiden.
Nicht nur Personalverrechner:innen, sondern auch Personalverantwortliche, Betriebsräte und andere Interessierte sind daher auf der Suche nach ausreichenden fachlichen Informationen. Diese werden in einem bereichsübergreifenden Seminar angeboten.
Die Inhalte im Detail:
Wichtiges zur Teilpension
Varianten der Arbeitszeitverkürzung und davon abhängig die Höhe der Teilpension
Auswirkung der Inanspruchnahme einer Teilpension auf die spätere Pensionshöhe
Was der Arbeitgeber zu beachten hat (Unterschiede im Vergleich zur Altersteilzeit)
Normale Alterspension
im Anschluss an eine Teilpension vor dem Regelpensionsalter
zum Regelpensionsalter ohne vorherige Teilpension
im Anschluss an Altersteilzeit
Berechnungsbeispiele
An Berechnungsbeispielen wird die Auswirkung all dieser Möglichkeiten auf die spätere Pension gezeigt (spätere Pensionsdifferenz bei den einzelnen Varianten in Eurobeträgen).
Die Berechnung erfolgt in Realbeträgen (ohne Aufwertung).
Begründung: Ich informiere über den Realwert der künftigen Pension, nicht über den Nominalbetrag (die Preise steigen auch).
Altersteilzeit
Änderungen bei der ATZ mit 1. Jänner 2026 (für Altersteilzeitarbeitnehmer und Altersteilzeitarbeitgeber ungünstiger als bisher)
Risiko der Ausübung einer verbotenen Nebenbeschäftigung
Geänderte Berechnung des Lohnausgleichs (unterschiedliche Berechnung bei kontinuierlicher und bei geblockter Altersteilzeit)
Verringerung des Altersteilzeitgeldes
Möglichkeiten nach Ende der ATZ
Alterspension wenn Regelpensionsalter
Korridorpension
Teilpension
Auftretende Probleme und deren Lösung, wenn für eine Pension vor dem Regelpensionsalter zu wenig Versicherungszeiten vorhanden sind.
Ihre Vortragende
Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Vortragende DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen mit fundierter Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien
Voraussetzungen
Fundierte Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung
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