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Kombi-Seminar: Altersteilzeit 2026 Änderungen bei der Berechnung des Lohnausgleichs
Die Herausforderungen bei Altersteilzeit liegen für Personalverrechner in der Berechnung der Beträge, die bei Altersteilzeit dem AMS bekannt zu geben sind, im Wissen, wann welche Änderungsmeldungen an das AMS zu erstatten sind und in der richtigen Berechnung des Lohnausgleichs, dessen Berechnung bei Beginn der ATZ nach dem 31. Dezember 2025 anders sein wird!
Grafik Icon Durchführungsort
ORT WIFI Graz
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 7 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 24630015
385,00 EUR Kursnummer: 24630015

Kombi-Seminar: Altersteilzeit 2026 Änderungen bei der Berechnung des Lohnausgleichs

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
  3. Voraussetzungen
Inhalt
Personalverrechner:innen stehen mit 3 Partnern in Beziehung: Arbeitnehmer:innen, ÖGK, AMS.
Einkommensänderungen des Altersteilzeitarbeitnehmers wirken sich für den Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin anders aus als für die ÖGK und für das AMS. Der dem AMS gemeldete Lohnausgleich ist nicht immer mit dem Lohnausgleich ident, den der Arbeitnehmer erhält. Variable Bezüge während der ATZ sind für die Abrechnung mit dem Arbeitnehmer immer relevant, für die ÖGK immer irrelevant, für das AMS nur für die Differenzbeitragsgrundlage relevant, für den Lohnausgleich meistens irrelevant, aber nicht immer.

Die Herausforderungen bei Altersteilzeit liegen für Personalverrechner:innen in der Berechnung der Beträge, die bei Altersteilzeit dem AMS bekannt zu geben sind, im Wissen, wann welche Änderungsmeldungen an das AMS zu erstatten sind, und in der richtigen Berechnung des Lohnausgleichs, dessen Berechnung bei Beginn der ATZ nach dem 31. Dezember 2025 anders sein wird!

Das angebotene Kombi-Seminar soll vor allem Personalverrechner:innen, aber auch Steuerberater:innen und anderen an der Materie Interessierten sowohl Grundwissen als auch Spezialwissen vermitteln.
Ein Satz Mustervereinbarungen, die an die ab 1. Jänner 2026 geltende Rechtslage angepasst wurden, wird zur Verfügung gestellt!


1. Halbtag: Theoretische Grundlagen
  • Änderungen bei Beginn der ATZ nach dem 31.12.2025 einschließlich der Übergangsbestimmungen (Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen, Antrittsalter, Höchstdauer, spätestes Ende)
  • Geänderte Berechnung des Lohnausgleichs bei Beginn der ATZ nach dem 31.12.2025
  • Ausgangsbasis für das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion von Teilzeitbeschäftigten, deren Normalarbeitszeit in den letzten 12 Monaten geändert wurde
  • Berechnung des Oberwerts und des Unterwerts bei variablen Bezügen
  • Berechnung der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ
  • Spezialfälle, in denen die Höhe der variablen Bezüge während der ATZ weiterhin den Lohnausgleich beeinflusst
  • Berechnung der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung erfolgt und später ein Biennalsprung
  • Welche Änderungen zu melden sind und welche nicht
  • Umgang mit Altfällen


2. Halbtag: Workshop "Abrechnung bei Altersteilzeit und Meldungen an das AMS"
3 Stunden harte Arbeit, aber es rentiert sich!

Als Teilnehmer:in erhalten Sie Beispiele, die Sie zunächst selbständig berechnen, wobei jedes Beispiel in mehrere Teile zerlegt wird. Diese Beispiele werden anschließend mithilfe von Folien besprochen. Die Lösungen werden Ihnen erst am Ende des Seminars schriftlich zur Verfügung gestellt.

Die Beispiele beinhalten:

1. Berechnung des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers ab Beginn der ATZ und Meldung an das AMS, mit folgenden Varianten:
  • Arbeitnehmer ohne variable Entgelte
  • die variablen Entgelte sind SEG-Zulagen
  • die variablen Entgelte vor Beginn der ATZ betreffen sowohl eine Überstundenentlohnung als auch SEG-Zulagen und SFN-Zulagen und die ATZ beginnt noch im Jahr 2025
  • die variablen Entgelte vor Beginn der ATZ betreffen sowohl eine Überstundenentlohnung als auch SEG-Zulagen und SFN-Zulagen und die ATZ beginnt nach dem 31. Dezember 2025
2. Beginn der ATZ zum Zeitpunkt einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung und einige Monate später ein Biennalsprung (ursprüngliche Berechnung und Änderungsmeldung)

3. Meldungen an das AMS bei variablen Zulagen während der ATZ

4. Beginn der ATZ Anfang des Jahres 2025. Ab 1. März 2025 gebührt eine Verwendungszulage, ab Juli 2025 fällt eine Funktionszulage weg. Wodurch unterscheiden sich die Auswirkungen auf den Lohnausgleich, ob das vorige Entgelt € 5.000 oder ob es € 9.000 betrug.
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Ihre Vortragende

Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Vortragende DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen mit fundierter Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien
Voraussetzungen
Fundierte Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung