So erwerben Sie ein WIFI-Diplom zum:r geprüften Personalverrechner:in!
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Personalverrechnungsprüfung

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
  3. FAQ
Inhalt
Die Personalverrechnungsprüfung führt zum Abschluss „WIFI-Personalverrechner:in“ und richtet sich an Absolventinnen und Absolventen des Diplomlehrgangs Personalverrechnung oder Personen mit adäquatem Wissen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Der schriftliche Prüfungsteil umfasst eine 5-stündige Klausur in den Fächern Personalverrechnung und Arbeitsrecht und ist Voraussetzung für den mündlichen Prüfungsteil.
  • Der mündliche Prüfungsteil wird ebenfalls aus beiden Fächern Personalverrechnung und Arbeitsrecht abgenommen und findet an einem Tag statt. Eine Teilprüfung ist nicht möglich!
  • Der positive Abschluss der gesamten Prüfung (bestehend aus schriftlichem und mündlichem Prüfungsteil) wird mit einem Zeugnis beurkundet.


Voraussetzungen und Praxisnachweis:

Als allgemeine Zulassungsbedingungen zur Prüfung gelten:
  • die Absolvierung des WIFI Personalverrechnungslehrgangs
  • ohne Lehrgangsbesuch: Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in der Personalverrechnung

Als Praxisnachweis gilt:
  • Dienstzeugnis
  • Bestätigung des Dienstgebers auf Firmenbriefpapier über lfd. Dienstverhältnis:
    Dienstverhältnis: seit wann besteht Dienstverhältnis, Tätigkeitsbereich, Wochenstundenanzahl, Name und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, Firmenstempel
Die Anmeldung (inkl. etwaigem Praxisnachweis, Zeugnisse) muss bis spätestens 2 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin vollständig eingelangt sein.
Die endgültige Zulassung obliegt dem WIFI Steiermark.

Schriftlicher Prüfungsteil:

  • Im schriftlichen Prüfungsteil dürfen etwaige Kursunterlagen (Hilfstabellen, Wertetabellen etc.) verwendet werden.
  • Es sind nur Schreibgeräte und Taschenrechner ohne Programmierfunktion zugelassen.
  • Die Bekanntgabe der Note des schriftlichen Teils erfolgt ausschließlich schriftlich über die Moodle Lernplattform. Bitte steigen Sie über Ihren PC ein.
  • Sind beide schriftlichen Noten (Personalverrechnung und Arbeitsrecht) positiv, so ist der Antritt zum mündlichen Prüfungsteil gewährt.
  • Ist zumindest eine schriftliche Note negativ, ist der negative Gegenstand zur vollen Prüfungsgebühr zu wiederholen. Die positive Note behält drei Jahre ihre Gültigkeit, danach ist der schriftliche Prüfungsteil in beiden Fächern zu wiederholen.
    Ausnahme: In der Notenkombination 4 und 5 ist die schriftliche Note negativ und somit müssen beide Fächer wiederholt werden.


Mündlicher Prüfungsteil:

  • Ist bei der mündlichen Prüfung zumindest ein Fach negativ, ist dieses zu wiederholen; die Prüfungsgebühr beträgt 50 Prozent. Die positive Note behält drei Jahre ihre Gültigkeit, danach ist der gesamte mündliche Prüfungsteil zu wiederholen.

Bei Nichtbestehen der Prüfung ist zwingend eine Frist von mindestens 2 Monaten bis zum erneuten Prüfungsantritt einzuhalten.



Prüfungsantrittskonto:

Zur WIFI-Personalverrechnungsprüfung ist lt. WIFI-Prüfungsordnung ein Antritt insgesamt vier Mal möglich: ein regulärer Antritt und drei Wiederholungstermine.
Nach dem negativ absolvierten 4. Prüfungsantritt hat man die Möglichkeit, den Diplomlehrgang zum halben Preis nochmals zu besuchen, damit wird das Prüfungsantrittskonto wieder auf Null gesetzt.
Ein neuerlicher Besuch des Diplomlehrgangs vor Ablauf der vier Antrittsmöglichkeiten stellt das Prüfungsantrittskonto automatisch auf Null. Somit ist hier wieder beim schriftlichen Prüfungsteil zu starten.

Stornobedingungen:

Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Prüfungstermin kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Prüfungsgebühr, bei Nichterscheinen zur Prüfung wird die volle Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass eine Krankenbestätigung Sie nicht von der Stornogebühr befreit.

Prüfungseinsicht:

Individuelle Terminwünsche zur Prüfungseinsicht können aufgrund der hohen Kundenanzahl nicht berücksichtigt werden. Diese findet ausschließlich am regulären mündlichen Prüfungstag vor Prüfungsbeginn statt.
Zielgruppe
  • Absolventinnen und Absolventen des Diplomlehrgangs Personalverrechnung
  • Personen mit adäquatem Wissen
FAQ
Sie wollen sich als Personalverrechner:in selbstständig machen?
Die am WIFI abgelegten Personalverrechnungsprüfungen können bei inhaltlicher Vergleichbarkeit auf schriftliche Teile der Fachprüfungen nach § 13 Abs. 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz angerechnet werden. Diese Überprüfung erfolgt bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Nähere Informationen zur Selbstständigkeit erhalten Sie hier.