Hinweis – Änderung Bilanzbuchhaltungsgesetz Hinweis – Änderung Bilanzbuchhaltungsgesetz

Hinweis – Änderung Bilanzbuchhaltungsgesetz

Sie möchten sich als Buchhalter:in, Bilanzbuchhalter:in oder Personalverrechner:in selbstständig machen?


2018 ist eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in Kraft getreten, die den Zugang zur selbstständigen Berufsausübung neu geregelt hat: Wenn Sie sich als Buchhalter:in, Bilanzbuchhalter:in oder Personalverrechner:in selbstständig machen wollen, ist eine mündliche Fachprüfung an der Meisterprüfungsstelle der WKO abzulegen.

Der schriftliche Teil der Fachprüfungen gemäß WIFI-Prüfungsordnung kann i.d.R. im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 (BiBuG 2014) durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist dann nur noch der mündliche Teil an der Meisterprüfungsstelle abzulegen.

Diese Änderung betrifft Sie nur, wenn Sie selbstständig in den Buchhaltungsberufen tätig werden möchten!
Zwischen dem 11.4.2014 und dem 1.9.2018 abgelegte WIFI-Prüfungen sind davon nicht betroffen.

Fragen zur Fachprüfung und zur Selbstständigkeit in den Buchhaltungsberufen beantwortet Ihnen gerne die Meisterprüfungsstelle:
Tanja Fuchs
T. 0316 / 601-8800
E: tanja.fuchs@wkstmk.at

Bei der WIFI-Prüfungsordnung bleibt alles gleich: Wenn Sie den mündlichen und den schriftlichen Prüfungsteil am WIFI erfolgreich absolvieren, erhalten Sie als Nachweis über die Höherqualifizierung auch weiterhin Ihr persönliches WIFI-Lehrgangsdiplom, dessen Wert in den Unternehmen der steirischen Wirtschaft unangefochten besteht.