Hintergrundgrafik

Berufsmatura, Berufsreifeprüfung

Beschreibung

Aufbau der Berufsmatura

Die Berufsmatura setzt sich aus vier Gegenständen bzw. Teilprüfungen zusammen. Diese sind Deutsch, Englisch, Mathematik und der Fachbereich. Für jeden Gegenstand ist ein eigener Vorbereitungslehrgang zu besuchen, an dessen Ende Sie eine Matura-Teilprüfung ablegen und damit ein Teilprüfungszeugnis erwerben. In welcher Reihenfolge Sie die Gegenstände absolvieren, bleibt ganz Ihnen überlassen. Außerdem spielt es keine Rolle, wie lange Sie für Ihren Weg zum Maturazeugnis brauchen: Ein erworbenes Teilprüfungszeugnis bleibt immer gültig. Haben Sie alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, können Sie die Teilprüfungszeugnisse einreichen und erhalten dafür Ihr Maturazeugnis!

Eine Reihe von Vorqualifikationen, z. B. das erfolgreiche Absolvieren einer Werkmeisterschule oder bestimmte Meisterprüfungen, ersetzen den Fachbereich. In diesem Fall sind nur drei erfolgreiche Teilprüfungen - aus Deutsch, Englisch und Mathematik – nötig.

Gute Vorbereitung führt zum Erfolg

Sie haben die Möglichkeit, sich am WIFI gezielt auf die Berufsmatura vorzubereiten. Es gibt Vorbereitungslehrgänge für Deutsch, Englisch und Mathematik (je 218 Stunden), sowie für folgende Fachbereiche (je 184 Stunden): Betriebswirtschaftslehre & Rechnungswesen, Informationsmanagement & Medientechnik, Gesundheit & Soziales, Elektrotechnik sowie Maschinenbau.
Die Dauer eines Vorbereitungslehrganges beträgt 12 bis 16 Monate (2-3 Semester), die Gesamtdauer Ihrer Ausbildung umfasst 838 Stunden. In jedem Gegenstand haben Sie einmal in der Woche 4 bzw. 5 Stunden Unterricht. Die Schulferien (Weihnachts-, Sommerferien) sind in der Berufsmatura teilweise unterrichtsfrei.
/images/BRP/Berufsmatura_LmM_600.jpg

Um einen optimalen Lernfortschritt zu gewährleisten und zur Prüfung antreten zu dürfen, ist eine Anwesenheitsrate von mindestens 75 % zu erfüllen. Drei der vier Teilprüfungen – aus Englisch, Mathematik und dem Fachbereich - legen Sie am WIFI ab. Eine der vier Teilprüfungen muss lt. Gesetz an einer öffentlichen Schule abgelegt werden. Daher findet die Maturaprüfung in Deutsch vor der Prüfungskommission einer solchen Schule statt - entweder an einer unserer Partnerschulen, der HTL Ortwein oder der HTL BULME, oder an einer von Ihnen selbst gewählten Maturaschule. Diese Schule stellt dann auch Ihr Maturazeugnis aus.

Der Wechsel der Prüfungskommission von einer Schule zu einer anderen ist nach einmal erfolgter Anmeldung nicht möglich. Bitte klären Sie das im Zweifelsfall mit uns ab! Die Koordination mit unseren Partnerschulen übernimmt im Regelfall das WIFI für Sie. Zusammengefasst heißt das: Drei Teilprüfungen können Sie am WIFI machen, eine Teilprüfung an einer Schule – ergibt zusammen Ihr Maturazeugnis!

Unsere Lehrbeauftragten

Unsere engagierten und kompetenten Lehrbeauftragten in der Berufsmatura verfügen entweder über die Lehrberechtigung für höhere Schulen (Lehramtsstudium) oder ein Diplomstudium in diesem Fach. Weiters haben sie eine Ausbildung für das Lehren in der beruflichen Erwachsenenbildung absolviert. Das heißt auch, dass alle Trainer den Unterricht mit dem Wissen durchführen, dass Sie als Teilnehmer berufstätig sind und neben der Berufsmatura auch „andere Aufgaben zu erledigen haben“.

Freie Wahl im zeitlichen Angebot

Es liegt bei Ihnen, ob Sie nun einen Kurs nach dem anderen belegen oder zwei Kurse parallel oder sogar alle vier Gegenstände gleichzeitig absolvieren.

Von der Teilprüfung zum Maturazeugnis - Wir helfen Ihnen dabei!

Haben Sie sich erst einmal entschlossen, die Matura nachzuholen, unterstützt Sie das WIFI tatkräftig dabei. Von der Erstberatung bis zur Mithilfe bei Verwaltungsagenden und Behördenwegen haben Sie auf Ihrem Weg zur Matura stets einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.
/images/BRP/Berufsmatura(1).svg

Module

Der Weg zum Maturazeugnis

Die Teilprüfungen im Anschluss an die jeweiligen Vorbereitungslehrgänge sehen wie folgt aus:
  • Deutsch: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit UND mündliche Diskussion/Präsentation dieser Arbeit
  • Mathematik: 4,5-stündige schriftliche Klausurarbeit
  • Englisch: mündliche Prüfung
  • Fachbereich: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit UND eine mündliche Prüfung
Nicht bestandene Teilprüfungen können bis zu drei Mal wiederholt werden, wobei jeweils eine Frist von mindestens zwei Monaten eingehalten werden muss.

Die Fachbereichsprüfung

Die Prüfungen aus den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik sind für alle Kandidaten verpflichtend. Der zu absolvierende Fachbereich kann von Person zu Person verschieden sein. Sie müssen jenen Fachbereich absolvieren, der Ihrem Berufsfeld entspricht. Was ist nun „Ihr“ Berufsfeld? Ihr Berufsfeld ergibt sich entweder aus Ihrem erlernten Beruf oder aus Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Ein Beispiel zum erlernten Beruf: Wenn Sie eine Handelsschule absolviert haben, dann ist Ihr Fachbereich Betriebswirtschaft; wenn Sie eine Lehre als Elektriker absolviert haben, dann heißt ihr Fachbereich Elektrotechnik.
Ein Beispiel zum tatsächlich ausgeübten Beruf: Sie haben eine Lehre zum Tischler absolviert und arbeiten nun seit mindestens einem Jahr in einem gänzlich anderen Bereich, beispielsweise in der Buchhaltung, dann können Sie nach Vorlage einer Beschreibung Ihres Arbeitsbereiches durch den Arbeitgeber den Fachbereich Betriebswirtschaft absolvieren.

Anrechnung des Fachbereichs

Es gibt eine Anzahl von Prüfungen, die den Fachbereich ersetzen. Sie müssen KEINE Fachbereichsprüfung machen, wenn Sie eine der folgenden Prüfungen bzw. Abschlüsse vorweisen können:
  • Meister- oder Befähigungsprüfung (abhängig vom Jahr der Prüfung)
  • WIFI Fachakademie
  • WIFI Bilanzbuchhalterprüfung unter bestimmten Bedingungen
  • Werkmeisterschule
  • Diplom in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • u.a. mehr
Welche Prüfungen den Fachbereich ersetzen, ist gesetzlich genau geregelt.

Voraussetzungen

Um die Berufsmatura absolvieren zu können, gilt es, bestimmte Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen. Zur Berufsmatura wird zugelassen, wer EINE der folgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen positiv abgeschlossen hat:
  • Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • mind. dreijährige mittlere Schule (z.B. Handelsschule)
  • Facharbeiterprüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • positiver Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß MMHm-Gesetz
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß MABG, BGBl. Nr. 89/2012
  • Meisterprüfung bzw. Befähigungsprüfung
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Dienstprüfung gem. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; Dienstzeit mind. drei Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres (gilt nur für Bundesbeamte bzw. Bundesbedienstete)
  • positiver Abschluss des 3. Jahrganges einer BHS gemeinsam mit einer mind. 3-jährigen beruflichen Tätigkeit
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung erlangt wurde
Filter setzen closed icon