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Der Arbeitsrechtstag des WIFI Steiermark findet wieder statt. Der diesjährige Schwerpunkt liegt auf der Entgelttransparenzrichtlinie, deren gesetzliche Umsetzung bevorsteht.
Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU soll gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sichern. Sie setzt dafür unter anderem auf geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen sowie Auskunfts- und Berichtspflichten.
Der Arbeitsrechtstag auf einen Blick
- Veranstalter: WIFI Steiermark
- Schwerpunkt: Entgelttransparenzrichtlinie der EU; zusätzlich ein Vortrag von Prof. Franz Schrank zur neuesten praxisrelevanten höchstgerichtlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht
- Format: Online-Veranstaltung
Was bringt die Entgelttransparenzrichtlinie?
Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass der Arbeitsrechtstag schon eine Institution geworden ist. Nirgendwo sonst findet man so wie hier geballte Kompetenz komprimiert auf einen konstruktiven Tag. Ist es normalerweise ein Strauß an aktuellen Themen und Neuerungen, der an diesem Tag bearbeitet wird, liegt der Fokus diesmal ganz stark auf der Entgelttransparenzrichtlinie der EU. Mit dieser haben wir uns in der vorigen Ausgabe von RW-Aktuell ausführlich befasst.
Zusammengefasst geht es um den Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, welcher integraler Bestandteil des EU-Rechts ist und in der Praxis bei Weitem noch nicht erreicht wurde. Tatsache ist: Es gibt immer noch signifikante Unterschiede bei der Entlohnung zwischen den Geschlechtern. Entgelttransparenz soll sicherstellen, dass Mann und Frau gleich bezahlt werden. Die Instrumente dafür sind geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen, korrekte Jobbeschreibungen, weitgehende Auskunfts- und Berichtspflichten der Unternehmen und andere Maßnahmen.
„Auch wenn das diesbezügliche Umsetzungsgesetz in Österreich noch auf sich warten lässt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen“, weiß MMag. Marco Riegler, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt. „Diverse Regelungen der Richtlinie könnten etwa bei Entscheidungen von Gerichten auch jetzt schon relevant sein, obwohl es noch gar kein nationales Gesetz gibt. Unabhängig davon ist es auch deswegen ratsam, sich zeitnah auf die Entgelttransparenzrichtlinie vorzubereiten, weil nach der politischen Einigung möglicherweise relativ wenig Zeit bis zur gesetzlichen Umsetzung in Österreich verbleiben wird.“
Welche Themen behandelt der Arbeitsrechtstag?
Um in der Praxis auf die diesbezüglichen Anforderungen adäquat reagieren zu können, werden am Arbeitsrechtstag eine Reihe von Expert:innen auf die unterschiedlichen Problemstellungen dieser Thematik eingehen.
MMag. Marco Riegler erklärt: „Um den Grundsatz des gleichen Entgelts in der Praxis umsetzen zu können, gibt es in der Richtlinie umfangreiche Durchsetzungsmechanismen für diesbezügliche Rechte und Pflichten. Ich befasse mich in meinem Vortrag mit der Frage, welche Auskünfte konkret und wie zu erteilen sind und wann und in welcher Form Arbeitgeber wem berichten müssen. Relevant wird auch sein, mit welchen Sanktionen Arbeitgeber zu rechnen haben, die sich nicht an diese Vorgaben halten.“
Weitere Vorträge befassen sich mit den konkreten Auswirkungen dieser Richtlinie auf die heimischen Unternehmen, zum Beispiel in der IT. Es müssen in diesem Zusammenhang klar definierte Gruppen von Arbeitnehmer:innen gebildet oder Analyse-Systeme implementiert werden, was auch die Datenbasis des Unternehmens auf die Probe stellt.
Auch die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf den Bewerbungsprozess, etwa bei Stellenausschreibungen oder Gehaltsverhandlungen, werden beim Arbeitsrechtstag beleuchtet.
Wie groß ist der Gender Pay Gap in Österreich?
Wie relevant das Thema ist, zeigen einige Zahlen zum Gender Pay Gap, also dem Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern. Österreich zählt zu den Ländern mit dem größten Gender Pay Gap. Laut Eurostat lag er im Jahr 2024 bei 17,6 Prozent, die Frauen weniger verdienen als Männer, und damit deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent. Das bedeutet den unrühmlichen dritten Platz, gleich nach Estland und Tschechien.
Irritierend dabei ist, dass nur ein kleiner Teil dieses Unterschieds anhand konkreter Umstände erklärbar ist. Eine Analyse der Statistik Austria vom März 2025 zeigt, dass nur etwa ein Drittel des gesamten Gender Pay Gap auf objektiv feststellbare Merkmale wie Branche, Beruf, Alter, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder Arbeitszeit zurückzuführen ist.
Höchste Zeit also, dass hier gegengesteuert wird.
„Es kommen hier Vorgaben auf alle Unternehmen zu, unabhängig von der Größe. Alle Arbeitgeber müssen beispielsweise über eine objektive, geschlechtsneutrale Vergütungsstruktur verfügen, durch die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleistet wird. Der Arbeitsrechtstag ist ein hilfreicher Schritt, um diese Herausforderungen zu meistern“, meint Marco Riegler.
„Außerdem ist das Thema in den Medien präsent. Mitarbeiter:innen werden potenziell auch schon vor einem österreichischen Umsetzungsgesetz auf Unternehmen zukommen und Transparenz beziehungsweise Auskünfte verlangen. Deshalb sollten sich Arbeitgeber proaktiv mit dem Thema befassen, nicht zuletzt weil damit auch die Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert werden kann.“
Zusätzlich zum Schwerpunktthema gibt es auch diesmal den Vortrag von Prof. Franz Schrank über die neueste praxisrelevante höchstgerichtliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Gründe genug also, sich schnellstens für den Arbeitsrechtstag anzumelden. Die Plätze sind begrenzt.
Zahlen, Daten, Fakten: Gender Pay Gap im Ländervergleich
Der Vergleich zeigt die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern in ausgewählten EU-Ländern im Jahr 2024. Österreich liegt mit 17,6 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent.
| Land bzw. Vergleichsraum | Gender Pay Gap 2024 |
| Estland | 18,8 % |
| Tschechien | 18,5 % |
| Österreich | 17,6 % |
| Ungarn | 16,9 % |
| Finnland | 16,3 % |
| Slowakei | 15,7 % |
| Deutschland | 15,6 % |
| Dänemark | 14,0 % |
| Frankreich | 11,8 % |
| Italien | 5,3 % |
| Polen | 4,0 % |
| Belgien | 0,7 % |
| Luxemburg | -0,8 % |
| EU-Durchschnitt | 11,1 % |
Ein negativer Wert bedeutet, dass die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen höher waren als jene der Männer. Die Tabelle zeigt den unbereinigten Gender Pay Gap.
Quelle: Eurostat – Gender Pay Gap 2024. Zur österreichischen Umsetzung: WKO – Entgelttransparenz.
Häufige Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie
Ist die Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich schon relevant?
Stand Oktober 2026 ist die österreichische Umsetzung noch nicht abgeschlossen. Rechtsanwalt MMag. Marco Riegler weist darauf hin, dass einzelne Regelungen der Richtlinie bereits bei Gerichtsentscheidungen relevant sein könnten. Er rechnet außerdem damit, dass Beschäftigte schon vor einem Umsetzungsgesetz Transparenz und Auskünfte einfordern.
Wie hoch ist der Gender Pay Gap in Österreich?
Laut Eurostat lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Österreich 2024 bei 17,6 Prozent und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent. Nur Estland und Tschechien wiesen höhere Werte auf.
Was bedeutet das für die Praxis?
Arbeitgeber sollten sich frühzeitig mit ihren Vergütungsstrukturen, der Datenbasis und möglichen Auskunftsanforderungen befassen. Der Arbeitsrechtstag greift diese Herausforderungen auf und verbindet sie mit den Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag.
Weiterbildung am WIFI Steiermark
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Bildcredits: © Andrey Popov | stock.adobe.com (Header), © Martin Schönbauer (Porträt M. Riegler)
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