Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Link kopieren
Link kopiert
In vielen Betrieben nutzen alle Generationen dieselben digitalen Kanäle, aber mit sehr unterschiedlichem Zugang zu KI. Dies führt zum Irrglauben „Die Jungen können's, die Älteren nicht" – eine Fehlannahme, die intuitive App-Bedienung mit rechtssicherer KI-Nutzung im Arbeitsalltag verwechselt.
Das Trugbild der „Digital Natives“
- Der Irrglaube: Jüngere Generationen (Gen Z, Millennials) beherrschen KI automatisch, weil sie mit Smartphones aufgewachsen sind.
- Die Wahrheit: Ein intuitives Verständnis für Benutzeroberflächen (Instagram, TikTok, Chat-Apps) bedeutet nicht automatisch ein tiefes Verständnis für Prompt Engineering, also Fragen für eine KI so zu formulieren, dass sie optimale Ergebnisse liefert. Vor allem nicht im Hinblick auf das geltende Recht.
- Die Quintessenz: Digitale Medienkompetenz ist nicht gleich KI-Kompetenz. Eine App souverän zu bedienen, ist nicht dasselbe wie KI rechtssicher einzusetzen.
„Aus anwaltlicher Sicht zählt nicht das Alter, sondern die nachweisbare Kompetenz im Team – denn der Umgang mit KI ist längst rechtlich reguliert“, erklärt die u. a. auf KI-Recht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Gerit Jantschgi.
Das Defizit bei der Rechtssicherheit
- Das Problem: Der Fokus bei Jüngeren liegt oft auf Schnelligkeit und Pragmatismus.
- Das Risiko: Datenschutz, Urheberrecht und Geheimhaltung werden übersehen. Das geht soweit, dass öffentliche KI-Modelle unerlaubt verwendet oder sogar mit internen Firmendaten gefüttert werden.
- Der Vorteil der Älteren: Ältere Generationen (Boomer oder die Generation X) haben häufig ein ausgeprägteres Risikobewusstsein und kennen Compliance-Regeln besser. Meist hinterfragen sie die Verlässlichkeit (Halluzinationen) von KI-Ergebnissen auch kritischer: Kann das, was die KI auf die Prompts hin liefert, stimmen oder eher nicht?
Was Unternehmen unabhängig von der Generation beachten müssen:
- Die Pflicht: Seit 2. Februar 2025 verpflichtet die EU-KI-Verordnung Betriebe, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Diese Pflicht gilt bereits – für alle Altersgruppen. Diese „KI-Literacy“ muss vom Unternehmen aktiv gefördert werden.
- Der blinde Fleck: Die Pflicht gilt für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme am Arbeitsplatz nutzen – Alter, Hierarchie oder Abteilung spielen keine Rolle. Schon die bloße Nutzung von Standard-Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot im Büroalltag löst diese Schulungspflicht aus.
- Kennzeichnungspflichten: Seit 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten des Artikels 50 AI Act in Kraft – etwa der Hinweis bei Chatbots sowie die Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-generierten Texten.
- Das Risiko bei Ignoranz: Bei Missachtung drohen seit August 2026 behördliche Kontrollen und empfindliche Bußgelder.
Urheber- und Datenschutzrecht bei Verwendung von KI:
- Das Urheberrecht: KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) haben kein Copyright, weil sie nicht von Menschen geschaffen sind. Damit können sie von jedem straffrei kopiert werden. Gleichzeitig drohen jedoch teure Abmahnungen, wenn mittels der KI bestehende Marken oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.
- Der Datenschutz: Wer KI-gestützte, personalisierte Newsletter versendet, braucht eine datenschutzkonforme Einwilligung der Empfänger. Das unverschlüsselte Füttern von Prompts mit echten Kundendaten bricht zudem die DSGVO und ist unzulässig.
Der zentrale Hebel ist der interne KI-Leitfaden
Dr. Gerit Jantschgi: „Der interne KI-Leitfaden ist Kultur- und Compliance-Instrument zugleich: Er regelt, wofür KI genutzt werden darf, welche Daten tabu sind, wie KI-Inhalte gekennzeichnet werden und wer Texte vor der Veröffentlichung prüft und verantwortet. Generationenübergreifend erarbeitet, verbindet er digitale Unbefangenheit mit fachlichem Urteilsvermögen – und macht aus einem diffusen „Irgendwie nutzen wir alle KI, ein belastbares, haftungssicheres System.“
RA Mag. Dr. Gerit Katrin Jantschgi ist mit ihrer Kanzlei in Graz auf Vergaberecht, Gemeinderecht, Raumordnungsrecht, öffentliches Bau- und Umweltrecht, Datenschutz sowie Web-, Social-Media- und KI-Recht
spezialisiert. Neben ihrer Arbeit als Rechtsanwältin ist sie als Fachbuchautorin zu rechtlichen Fachthemen und als Vortragende aktiv.
Am WIFI Steiermark ist Dr. Jantschgi eine feste Institution im Bereich der juristischen Weiterbildung und darauf fokussiert, rechtliche Unsicherheiten im Internet- und Tech-Recht abzubauen.
Die KI-Kompetenz lässt sich in jedem Alter aufbauen. Das WIFI Steiermark begleitet dabei:
- Kompetenz für alle Altersgruppen: Kurse im Bereich Künstliche Intelligenz
- Führung im Wandel: Führungskräfteakademie, Leadership, Richtig Führen kann man lernen und andere Seminare zum Thema Führung
- Ausbildung als Generationenbrücke: Ausbildertraining, Lehrlingsakademie und WIFI-Ausbilderforum
Beratung und Buchung: Tel. 0316 602 1234
Bildcredits: © fizkes | stock.adobe.com (Header), © Morgenstern (Portrait G. Jantschgi)
Teilen Sie hier unsere Blog-Seite: