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Ausbildung zum Drohnenpilot - Basis
Inhalt
Lernen Sie, Ihre Drohne rechtlich einwandfrei und sicher zu betreiben!
In Österreich sind rund 100.000 Drohnen unterwegs. Die meisten davon werden von Hobbypiloten geflogen. Nur den wenigsten ist allerdings klar, dass der Betrieb von Drohnen an zahlreiche Vorgaben gebunden ist. Gerade für Freizeitflieger ist es schwierig, hier den Überblick zu behalten.
Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass Sie Ihre Drohne bei der Austro Control bewilligen lassen müssen, wenn diese eine Kamera für Luftaufnahmen trägt? Oder dass Sie mit Spielzeug-Drohnen maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen? Oder dass Sie für Drohnen, die Sie ohne Sichtverbindung fliegen möchten, einen Pilotenschein benötigen?
Sie sehen: Die rechtlichen und technischen Vorschriften sind vielfältig. Kein Wunder: Von ihrer Einhaltung ist die Sicherheit des Luftraumes abhängig, in dem ja auch Flugzeuge, Heißluftballons, Paragleiter oder Notarzthubschrauber unterwegs sind. Bei Nichteinhaltung drohen übrigens saftige Strafen: Bis zu 22.000 Euro Strafe können fällig werden.
Unsere Ausbildung zum/zur Drohnenpilot:in – Basis richtet sich an Besitzer:innen von Drohnen, die zu Freizeitzwecken oder darüber verwenden möchten, z. B. zum Erstellen privater Luftaufnahmen.
Sie lernen in diesem Seminar die notwendigen rechtlichen und praktischen Grundlagen für den sicheren und rechtlich einwandfreien Betrieb von Drohnen in Österreich. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes zu Technik, Aufbau, Wartung und Handhabung – in Theorie und Praxis.
In Österreich sind rund 100.000 Drohnen unterwegs. Die meisten davon werden von Hobbypiloten geflogen. Nur den wenigsten ist allerdings klar, dass der Betrieb von Drohnen an zahlreiche Vorgaben gebunden ist. Gerade für Freizeitflieger ist es schwierig, hier den Überblick zu behalten.
Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass Sie Ihre Drohne bei der Austro Control bewilligen lassen müssen, wenn diese eine Kamera für Luftaufnahmen trägt? Oder dass Sie mit Spielzeug-Drohnen maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen? Oder dass Sie für Drohnen, die Sie ohne Sichtverbindung fliegen möchten, einen Pilotenschein benötigen?
Sie sehen: Die rechtlichen und technischen Vorschriften sind vielfältig. Kein Wunder: Von ihrer Einhaltung ist die Sicherheit des Luftraumes abhängig, in dem ja auch Flugzeuge, Heißluftballons, Paragleiter oder Notarzthubschrauber unterwegs sind. Bei Nichteinhaltung drohen übrigens saftige Strafen: Bis zu 22.000 Euro Strafe können fällig werden.
Unsere Ausbildung zum/zur Drohnenpilot:in – Basis richtet sich an Besitzer:innen von Drohnen, die zu Freizeitzwecken oder darüber verwenden möchten, z. B. zum Erstellen privater Luftaufnahmen.
Sie lernen in diesem Seminar die notwendigen rechtlichen und praktischen Grundlagen für den sicheren und rechtlich einwandfreien Betrieb von Drohnen in Österreich. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes zu Technik, Aufbau, Wartung und Handhabung – in Theorie und Praxis.
Schwerpunkte
- Technische Grundlagen und Aufbau der Drohne
- Einteilung in Kategorien und Genehmigungsstufen
- Rechtliche Situation in Österreich und an den Grenzen
- Flugverbotszonen und Einschränkungen des Betriebes
- Anmeldung und Bewilligung des Betriebes
- Versicherung des Fluggerätes
- Vorbereitungen vor dem Flug und sicherer Betrieb
- Praktische Übungen mit Drohne / Flugsimulator
- Fragen zum eigenen Gerät
- Tipps und Tricks in der Praxis
- Datenschutz
- Apps, Buchtipps und nützliche Links
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Zielgruppe
Besitzer:innen von Drohnen, die Fluggeräte (die nicht in höhere Kategorien fallen) zu Freizeitzwecken oder darüber hinaus, zum Beispiel zum Erstellen privater Luftaufnahmen, betreiben und umfassendes Wissen rund um die wichtigsten Grundlagen erhalten wollen.
Voraussetzungen
Es sind keine speziellen Grundkenntnisse notwendig.
FAQ
Drohnen gibt es in zahlreichen Preis- und Gewichtsklassen. Damit Sie die richtige für Ihren Einsatzzweck aussuchen, sollten Sie sich vorab über die gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Drohnen, die als Spielzeug gelten, müssen nicht angemeldet werden. Flugmodelle bis maximal 25 Kilogramm Betriebsmasse müssen nicht angemeldet werden, wenn Sie damit maximal 150 Meter hoch fliegen. Sie benötigen jedoch eine Haftpflichtversicherung. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 müssen bewilligt werden. Für ihren Betrieb ist außerdem eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Als Spielzeuge gelten Fluggeräte, die weniger als 250 Gramm wiegen und maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen. Ihre Aufprallenergie bei einem Absturz aus 30 Metern Höhe darf 79 Joule nicht übersteigen.
Flugmodelle dürfen nicht gewerblich genutzt werden und nicht imstande sein, Film- oder Videoaufnahmen zu machen. Ihre maximale Betriebsmasse darf 25 Kilogramm betragen.
Drohnen werden auch „unbemannte Luftfahrzeuge“ genannt. In diese Kategorie fallen Fluggeräte, die schwerer als 250 Gramm sind und die gewerblich genutzt werden, oder die fähig sind, Film- oder Fotoaufnahmen anzufertigen.
Flugmodelle dürfen nicht gewerblich genutzt werden und nicht imstande sein, Film- oder Videoaufnahmen zu machen. Ihre maximale Betriebsmasse darf 25 Kilogramm betragen.
Drohnen werden auch „unbemannte Luftfahrzeuge“ genannt. In diese Kategorie fallen Fluggeräte, die schwerer als 250 Gramm sind und die gewerblich genutzt werden, oder die fähig sind, Film- oder Fotoaufnahmen anzufertigen.
Ja, Drohnen, die Fotos oder Filme machen können, müssen bewilligt werden. Dabei ist es egal, ob die Aufnahmen für private oder berufliche Zwecke angefertigt werden. Ausnahme: Die Drohne fällt unter die 79-Joule-Grenze.