Allergenkennzeichnung für die Gastronomie
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Allergenkennzeichnung für die Gastronomie

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. FAQ
Inhalt
Die Informationspflicht über die 14 Hauptallergene laut EU-Informationsverordnung ist seit 13.12.2014 anzuwenden. Es regelt die Informationspflicht bzw. Kennzeichnung von Lebensmitteln und „losen Waren“ über Zutaten, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten hervorrufen können. Darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotelrestaurants serviert werden.

Erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen in die Praxis umsetzen!

Inhalte

  • Sensibilisierung im Hinblick auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. Unverträglichkeit
  • Kenntnisse über die Liste der allergenen Stoffe gemäß Anhang II der VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV)
  • Kenntnisse über die Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und die Art und Weise der Weitergabe an den Endverbraucher
Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Homepage der Fachgruppe Gastronomie: www.allergeninfo.at
FAQ
Womit schließe ich den Kurs ab und welche Abschlussdokumente erhalte ich?

Die Teilnehmer erhalten abschließend eine Kursbesuchsbestätigung, die bei Bedarf der Lebensmittelaufsicht vorgelegt werden kann.

Wie komme ich zum WIFI und wo kann ich parken?

Alle Details zur Anreise und zum Parken finden Sie hier:
- Anreise
- Parken

Wo finde ich allgemeine Informationen zur Kursorganisation?

Weitere allgemeine Informationen zur Kursorganisation (An-/Abmeldung, Kursbesuch, Bezahlung, Storno etc.) finden Sie in den FAQs (Service -> FAQ).