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Kunststoffrohrleger - Erstprüfung Gas/Wasser nach ÖVGW G O322 / W106
Inhalt
Dieser Vorbereitungskurs und die bestandene Prüfung berechtigen Sie zur Verlegung und zum Schweißen von Kunststoff-Gas- und Kunststoff-Wasser-Rohrleitungen gemäß ÖVGW G O322 / W106. Beachten Sie, dass spezielle Zugangsvoraussetzungen und Nachweise gemäß Richtlinie ÖVGW G O322 / W106 erforderlich sind!
Inhalte:
- Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit)
- Spezielle Grundlagen Gas und Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken)
- Übung/Produktvorstellung:
- Heizelement Stumpfschweißung (HS)
- Heizwendelschweißung (HW)
- Steck- und Klemmverbindungen (SK)
Zielgruppe
Fachkräfte die Rohrleitungen aus PVC und Polyethylen verlegen wollen.
Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für Kunststoffrohrleger - Wasser
| Zulassungsbedingungen | Praxis* | Nachweis |
|---|---|---|
| abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule, Universitätsabschluss | keine | abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) |
| abgeschlossene sonstige Berufsausbildung | 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung | abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung) |
| ohne Berufsausbildung | 5 Jahre Praxis in der Rohrverlegung | Praxisnachweis (Firmenbestätigung) |
* Das mögliche Ende der Praxis darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Bestätigung ist vom Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamens sowie Geburtsdatums) in der Rohrverlegung tätig war.
Zugangsvoraussetzungen für Kunststoffrohrleger - Gas
| Zulassungsbedingungen | Praxis* | Nachweis |
|---|---|---|
| erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer Höheren Technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität | 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung | abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung) |
| Befähigungsnachweis (z.B. Meister, Werkmeister) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Absolventen einer technischen Fachschule | 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung | abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung) |
| ohne Berufsausbildung | 5 Jahre Praxis in der Rohrverlegung | Praxisnachweis (Firmenbestätigung) |
* Das mögliche Ende der Praxis darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Bestätigung ist vom Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamens sowie Geburtsdatums) in der Rohrverlegung tätig war.
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