Kunststoffrohrleger - Erstprüfung Gas/Wasser nach ÖVGW G O322 / W106
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  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 50,00 Stunden
    Stundenplan für Veranstaltung 55112015
    Tageskurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 55112015
    1.950,00 EUR Kursnummer: 55112015

Kunststoffrohrleger - Erstprüfung Gas/Wasser nach ÖVGW G O322 / W106

Inhalt
Dieser Vorbereitungskurs und die bestandene Prüfung berechtigen Sie zur Verlegung und zum Schweißen von Kunststoff-Gas- und Kunststoff-Wasser-Rohrleitungen gemäß ÖVGW G O322 / W106. Beachten Sie, dass spezielle Zugangsvoraussetzungen und Nachweise gemäß Richtlinie ÖVGW G O322 / W106 erforderlich sind!

Inhalte:

  • Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit)
  • Spezielle Grundlagen Gas und Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken)
  • Übung/Produktvorstellung:
    • Heizelement Stumpfschweißung (HS)
    • Heizwendelschweißung (HW)
    • Steck- und Klemmverbindungen (SK)
Zielgruppe
Fachkräfte die Rohrleitungen aus PVC und Polyethylen verlegen wollen.
Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für Kunststoffrohrleger - Wasser

ZulassungsbedingungenPraxis*Nachweis
abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule, Universitätsabschlusskeineabgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis)
abgeschlossene sonstige Berufsausbildung1 Jahr Praxis in der Rohrverlegungabgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
ohne Berufsausbildung5 Jahre Praxis in der RohrverlegungPraxisnachweis (Firmenbestätigung)
* Das mögliche Ende der Praxis darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Bestätigung ist vom Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamens sowie Geburtsdatums) in der Rohrverlegung tätig war.

Zugangsvoraussetzungen für Kunststoffrohrleger - Gas

ZulassungsbedingungenPraxis*Nachweis
erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer Höheren Technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität1 Jahr Praxis in der Rohrverlegungabgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
Befähigungsnachweis (z.B. Meister, Werkmeister) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Absolventen einer technischen Fachschule1 Jahr Praxis in der Rohrverlegungabgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) und Praxisnachweis (Firmenbestätigung)
ohne Berufsausbildung5 Jahre Praxis in der RohrverlegungPraxisnachweis (Firmenbestätigung)
* Das mögliche Ende der Praxis darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Bestätigung ist vom Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamens sowie Geburtsdatums) in der Rohrverlegung tätig war.