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Dieser Kurs ist u.a. Voraussetzung für die Erlangung eines Gasturbinenwärterzeugnisses. In 5 Tagen erhalten Sie die theoretische Ausbildung und lernen alles über Grundlagen, Bauarten und Betrieb von Gasturbinen. Der positive Abschluss, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, berechtigt zum Antritt zur Betriebswärterprüfung.

Ausbildung Gasturbinenwärter:in gem. DKBG § 3
Inhalt
Betriebswärter/innen sorgen für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der von ihnen zu bedienenden Anlagen. Sie führen kleinere Wartungen durch und sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für einen energieeffizienten Betrieb. Zusammengefasst steht der gefahrenlose und wirtschaftliche Betrieb im Vordergrund. Durch diesen Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die gemäß § 3 der Verordnung über den Betrieb von Gasturbinen zur Erlangung eines Gasturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Akademie abgehalten. Die Referenten kommen vom Geschäftsbereich Druckgeräte des TÜV AUSTRIA. Die umfangreiche Überwachungstätigkeit an zahlreichen Dampfkessel- und Wärmekraftmaschinen hält die Experten der TÜV Austria Akademie auf dem aktuellsten Wissensstand, wovon unsere Kursteilnehmer profitieren können.
Kursabschluss:
Der Theoriekurs schließt mit einem schriftlichen Test am letzten Kurstag ab. Die Teilnahme am Kurs sowie die positive Absolvierung der Abschlusstests stellen gemäß Verordnung eine der Voraussetzungen für die Erlangung eines uneingeschränkten Gasturbinenwärterzeugnisses dar. Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in diesem Lehrgang. Über den erfolgreichen Kursabschluss wird eine Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ausgestellt. Diese erhalten Sie einige Wochen nach Kursende per Post zugesandt.
Bei diesem Kurs besteht eine Anwesenheitspflicht von 100%!
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Akademie abgehalten. Die Referenten kommen vom Geschäftsbereich Druckgeräte des TÜV AUSTRIA. Die umfangreiche Überwachungstätigkeit an zahlreichen Dampfkessel- und Wärmekraftmaschinen hält die Experten der TÜV Austria Akademie auf dem aktuellsten Wissensstand, wovon unsere Kursteilnehmer profitieren können.
Inhalte:
- Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
- Gesetzliche Bestimmungen
- Gasturbinen-Betrieb, -Bauarten und -Bauelemente
- Gasturbinen-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
- Brennstoffe, Verbrennungstheorie, Emissionen
- Netzbetrieb, Inselbetrieb, An- und Abfahren vom und zum elektrischen Netz
Kursabschluss:
Der Theoriekurs schließt mit einem schriftlichen Test am letzten Kurstag ab. Die Teilnahme am Kurs sowie die positive Absolvierung der Abschlusstests stellen gemäß Verordnung eine der Voraussetzungen für die Erlangung eines uneingeschränkten Gasturbinenwärterzeugnisses dar. Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in diesem Lehrgang. Über den erfolgreichen Kursabschluss wird eine Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ausgestellt. Diese erhalten Sie einige Wochen nach Kursende per Post zugesandt.
Bei diesem Kurs besteht eine Anwesenheitspflicht von 100%!
Zielgruppe
Personen, die eine fundierte theoretische Ausbildung zur Qualifikation als Gasturbinenwärter/in benötigen.
FAQ
- Besteht die Möglichkeit, auch eine kombinierte Ausbildung Dampf- und Gasturbinenwärter:in zu besuchen?
Information zum Ablauf der Erlangung des Betriebswärterzeugnisses
- Die gesetzlichen Grundlagen sind das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und die Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV).
- Besuch des jeweiligen Kurses mit Anwesenheitspflicht und abschließendem Test. Bei positivem Abschluss erhält der Teilnehmer eine Kursbestätigung.
- Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses und der praktischen Verwendung muss der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Zulassung zur Betriebswärterprüfung beantragen. Diese hat durch einen amtlich bestellten Prüfungskommissär (gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz) zu erfolgen.