Ausbildung zum Dampf- &  Gasturbinenwärter gem. DKBG § 3 Ausbildung zum Dampf- &  Gasturbinenwärter gem. DKBG § 3
Ausbildung zum Dampf- & Gasturbinenwärter gem. DKBG § 3

1 Kurstermin
04.03.2024 - 12.03.2024 Tageskurs
Präsenzkurs
WIFI Graz
Verfügbar
2.338,00 EUR
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Mo-Fr 8.30-16.30
Ersten 3 Tage für Dampf und Gas, Tag 4+5 für Dampf inkl. Prüfung, Tag 6+7 Gasturbinenwärter inkl. Prüfung
Kursdauer: 56 Stunden
Stundenplan

Körblergasse 111 - 113
8010 Graz

Kursnummer: 42109013
06.03.2023 - 14.03.2023 Tageskurs
Präsenzkurs
WIFI Graz
2.150,00 EUR

Mo-Fr 8.30-16.30
Ersten 3 Tage für Dampf und Gas, Tag 4+5 für Dampf inkl. Prüfung, Tag 6+7 Gasturbinenwärter inkl. Prüfung
Kursdauer: 56 Stunden
Stundenplan

Körblergasse 111 - 113
8010 Graz

Kursnummer: 42109012

Ausbildung zum Dampf- & Gasturbinenwärter gem. DKBG § 3

Mit diesem Kurs erlangen Sie das Dampf- & Gasturbinenwärterzeugnis ohne Einschränkung! Dieser Fachkurs für die theoretische Ausbildung zum
Betriebswärter im Sinne des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln & Wärmekraftmaschinen (DKBV) vermittelt den Prüfungsstoff für den theoretischen Teil der Betriebswärterprüfung.
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Akademie abgehalten. Die Referenten kommen vom Geschäftsbereich Druckgeräte des TÜV AUSTRIA.

Inhalte:

  • Grundlagen
  • Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
  • Gesetzliche Bestimmungen Dampfturbinenwärter/in und Gasturbinenwärter /in
  • Dampfturbinen-Betrieb
  • Gasturbinen-Betrieb
  • Dampfturbinen-Bauarten und -Bauelemente
  • Gasturbinen-Bauarten und -Bauelemente
  • Dampfturbinen-Regelungs- und -Sicherheitseinrichtungen
  • Gasturbinen-Regelungs- und -Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser und Wasseraufbereitung im Kraftwerksbetrieb
  • Brennstoffe
  • Verbrennungstheorie
  • Emissionen
  • Netzbetrieb, Inselbetrieb
  • An- und Abfahrten vom und zum elektrischen Netz

Der Theoriekurs schließt mit einem schriftlichen Test ab. Die Teilnahme am Kurs sowie die positive Absolvierung des Abschlusstests stellt gemäß Verordnung eine der Voraussetzungen für die Erlangung eines uneingeschränkten Dampfturbinen- bzw. Gasturbinenwärterzeugnisses dar. Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in diesem Lehrgang.