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Neuerungen in der Altersteilzeit ab 1.1.2026
Altersteilzeit Neu
Dass eine Altersteilzeit in Zukunft sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weniger attraktiv ist, ist allgemein bekannt. Wenig bekannt ist allerdings, zu welchen Zeitpunkten die einzelnen Änderungen in Kraft treten und wie sich diese Änderungen für die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen auswirken. Bei verschiedenen Varianten ist es vorteilhaft, sich rechtzeitig über die jeweiligen Vorteile und Nachteile Klarheit zu verschaffen!
Das angebotene Seminar soll vor allem Personalverrechner:innen, aber auch Steuerberater:innen sowie anderen an der Materie Interessierten sowohl Grundwissen als auch Spezialwissen vermitteln.
Ein Satz Mustervereinbarungen, die an die ab 1. Jänner 2026 geltende Rechtslage angepasst wurden, wird zur Verfügung gestellt.
Die Inhalte im Detail
- Änderungen bei Beginn der ATZ nach dem 31.12.2025 einschließlich der Übergangsbestimmungen (Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen, Antrittsalter, Höchstdauer, spätestes Ende)
- Generelles Verbot einer Nebenbeschäftigung mit bestimmten Ausnahmen
- Geänderte Berechnung des Lohnausgleichs bei Beginn einer kontinuierlichen ATZ nach dem 31.12.2025
- Wann beeinflussen vor der ATZ geleistete Überstunden weiterhin den Lohnausgleich und wann nicht?
- Wie weit ist eine geblockte ATZ von den Änderungen betroffen?
- Ausgangsbasis für das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion von Teilzeitbeschäftigten, deren Normalarbeitszeit in den letzten 12 Monaten geändert wurde
- Berechnung des Oberwerts und des Unterwerts bei variablen Bezügen
- Berechnung der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ
- Spezialfälle, in denen die Höhe der variablen Bezüge während der ATZ weiterhin den Lohnausgleich beeinflusst
- Berechnung der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung erfolgt und später ein Biennalsprung
- Wie wirkt sich eine vor Beginn der ATZ bezogene Kinderzulage auf den Unterwert aus (voll oder aliquot)?
- Welche während der ATZ anfallenden Zulagen ändern Lohnausgleich und Beitragsgrundlage und welche Zulagen sind für Lohnausgleich und Beitragsgrundlage irrelevant?
- Welche Änderungen sind zu melden und welche sind nicht zu melden?

Ihre Vortragende
Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Vortragende DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.Mitarbeiter:innen in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien