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Die Prokura ist eine kaufmännische Vollmacht mit gesetzlich fixiertem Umfang. Sie ermächtigt zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Sie ist deshalb sicherlich mit Sorgfalt zu erteilen.
Die Prokura - Theorie und Praxis
Inhalt
Bei einer gleichzeitigen Buchung von mehreren Seminaren zum Thema GmbH-Geschäftsführung profitieren Sie von unserem Kombiangebot und einer Ermäßigung bis zu 20 Prozent!
Erkundigen Sie sich bei unserem Kundenservice: 0316 / 602-1234
In diesem Seminar wird Folgendes behandelt:
- Wer kann Prokurist:in werden?
- Wer kann Prokura erteilen? Und wie?
- Wie (rasch) kann die Prokura wieder entzogen bzw. niedergelegt werden?
- Unterscheidungsformen einer Prokura
- Umfang der Vertretungsmacht
- Richtiges Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, anderen Prokurist:innen und Mitarbeiter:innen
- Haftung gegenüber dem Unternehmen
- Haftungsbeschränkung durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz?
- Der:die Prokurist:in als Arbeitnehmer:in
Ihr Preisvorteil
Bei einer gleichzeitigen Buchung von mehreren Seminaren zum Thema GmbH-Geschäftsführung profitieren Sie von unserem Kombiangebot und einer Ermäßigung bis zu 20 Prozent!
Erkundigen Sie sich bei unserem Kundenservice: 0316 / 602-1234
Lehrbeauftragte/r
Prof. Dr. Christian Fritz ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Fritz in Innsbruck. Christian Fritz ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, eingetragener Mediator und Verfasser von über 70 Fachbüchern zum Gesellschafts- und Unternehmensrecht. Er ist an mehreren Fachhochschulen und Universitäten als Lehrbeauftragter tätig. Im Verlag LexisNexis wurden von Christian Fritz die vierbändige Mustersammlung zum GmbH-Recht, ein Kurzkommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie das Handbuch zu den Schischulgesetzen publiziert.