Die Prokura - Theorie und Praxis
Die Prokura ist eine kaufmännische Vollmacht mit gesetzlich fixiertem Umfang. Sie ermächtigt zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Sie ist deshalb sicherlich mit Sorgfalt zu erteilen.
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Die Prokura - Theorie und Praxis

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Lehrbeauftragte/r
Inhalt

In diesem Seminar wird Folgendes behandelt:

  • Wer kann Prokurist:in werden?
  • Wer kann Prokura erteilen? Und wie?
  • Wie (rasch) kann die Prokura wieder entzogen bzw. niedergelegt werden?
  • Unterscheidungsformen einer Prokura
  • Umfang der Vertretungsmacht
  • Richtiges Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, anderen Prokurist:innen und Mitarbeiter:innen
  • Haftung gegenüber dem Unternehmen
  • Haftungsbeschränkung durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz?
  • Der:die Prokurist:in als Arbeitnehmer:in

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