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Die Teilpension ermöglicht seit 2026 einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand: Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit und beziehen gleichzeitig einen Teil ihrer Pension. Pensionssplitting bietet Eltern die Möglichkeit, Pensionsgutschriften während der Kinderbetreuungszeit aufzuteilen.
Warum gewinnen alternative Pensionsmodelle an Bedeutung?
Wir stehen vor gravierenden Änderungen in der Altersstruktur unserer Gesellschaft. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in naher Zukunft in den Ruhestand und stellen unser Pensionssystem, das auf der Finanzierung von Pensionen mittels Umlage der finanziellen Mittel von aktiven Beschäftigten zu Pensionist:innen beruht, auf eine existenzielle Probe. Diese demografische Entwicklung führt bereits heute zu einem steigenden Finanzierungsbedarf, der durch Mittel aus dem Bundesbudget abgefedert wird. Diesem Umstand folgend sind vielfältige Ansätze gefragt, um die Situation zu entschärfen.
„Tatsächlich ist das österreichische Pensionssystem heute deutlich vielfältiger, als viele vermuten. Neben der klassischen Alterspension gibt es verschiedene Pensionsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, die je nach Lebens- und Erwerbsbiografie unterschiedliche Wege in den Ruhestand eröffnen“, weiß Sebastian Unterweger, MSc, Personalverrechner und WIFI-Lehrbeauftragter.
„Ein aktuelles Beispiel ist die Teilpension, die seit 2026 einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Mit ihr können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig bereits einen Teil ihrer Pension beziehen und so den Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Pension schrittweise gestalten.“
Welche Möglichkeiten bietet die Teilpension?
Die Teilpension ist ein Ansatz, um Arbeitnehmer:innen länger im Arbeitsleben zu halten. Um die Teilpension in Anspruch nehmen zu können, müssen die Bedingungen für eine reguläre Pensionsart erfüllt sein, etwa für die Alters-, Korridor-, Langzeitversicherten- oder Schwerarbeitspension.
Die Arbeitszeit kann bei diesem Modell im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber um 25 bis 75 Prozent verringert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Entgelt aus der verbleibenden Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Teilpension: Arbeitszeitreduktion und Pensionsanteil
| Reduktion der Arbeitszeit | Teilpensionsstufe |
| 25 bis 40 Prozent | 25 Prozent |
| Mehr als 40 bis 60 Prozent | 50 Prozent |
| Mehr als 60 bis 75 Prozent | 75 Prozent |
„Die Teilpension hat den Vorteil, dass Arbeitnehmer:innen weiterhin offiziell beschäftigt sind, dadurch in die Pensionsversicherung einzahlen und somit sich ihr Pensionsanspruch weiter erhöht“, erklärt Sebastian Unterweger. „Darin liegt auch der Hauptunterschied zur Altersteilzeit, die eine geförderte Arbeitszeitverkürzung vor der Pensionierung ist und vom AMS finanziert wird.“
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bei Altersteilzeitmodellen, die ab dem 1. November 2026 vereinbart werden oder deren Anspruch auf Altersteilzeitgeld erst ab diesem Datum besteht, der Lohnausgleich gedeckelt wird, sodass er zusammen mit dem Teilzeitentgelt auf 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage limitiert wird, was die Attraktivität der Altersteilzeit vor allem für Besserverdienende weiter einschränkt.
Fachinformationen: Pensionsversicherung – Teilpension und AMS – Altersteilzeitgeld.
Pension teilen: Wie funktioniert Pensionssplitting?
Ein, neben der noch zögerlich genutzten Teilpension, weiteres und wenig bekanntes Mittel zur individuellen Pensionsgestaltung ist das Pensionssplitting.
Sebastian Unterweger: „Dieses bietet die Möglichkeit, Pensionsgutschriften während der Kinderbetreuungszeit zwischen den Eltern aufzuteilen. Ziel ist es, pensionsbedingte Nachteile auszugleichen, die durch Karenz und Elternteilzeit entstehen können. Gerade für Frauen, die durch die Kinderbetreuung einen Bruch in der Erwerbsbiografie aufweisen und somit weniger Pensionsansprüche ansammeln können, kann dieses Modell interessant sein.“
Beim Pensionssplitting überträgt der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Pensionskontogutschrift aus der Erwerbstätigkeit an den:die überwiegend erziehende:n Partner:in. Diese Übertragung ist für die ersten sieben Jahre ab Geburt des Kindes möglich, die Maximallaufzeit bei mehreren Kindern beträgt 14 Kalenderjahre.
Die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Pensionssplittings haben übrigens alle Formen von Partnerschaften, egal ob verheiratet oder nicht, und sogar getrennt lebende Eltern.
Fachinformation: Pensionsversicherung – Pensionssplitting.
Zahlen, Daten, Fakten zur geschlechtsspezifischen Pensionslücke
Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Brutto-Alterspension eines Mannes in Österreich 2.620 Euro, jene einer Frau 1.563 Euro. Die geschlechtsspezifische Pensionslücke betrug damit 40,3 Prozent. Beim Median lag die Differenz bei 46,7 Prozent.
Pensionslücke in Österreich: Zahlen für 2024
| Kennzahl 2024 | Männer | Frauen | Pensionslücke |
| Durchschnittliche Brutto-Alterspension | 2.620 Euro | 1.563 Euro | 40,3 % |
| Brutto-Alterspension im Median | 2.586 Euro | 1.378 Euro | 46,7 % |
Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger; Statistik Austria – Pensionen, Datenjahr 2024. Fundstelle: Tabelle „Alterspensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach Geschlecht, Dezember 2024“; Bruttobezüge ohne zwischenstaatliche Teilleistungen.
Häufige Fragen zu Teilpension und Pensionssplitting
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Was ist der Unterschied zwischen Teilpension und Altersteilzeit?
Bei der Teilpension verbinden Beschäftigte eine reduzierte Arbeitszeit mit dem Bezug eines Teils ihrer Pension. Die Altersteilzeit ist eine vom AMS geförderte Arbeitszeitverkürzung vor der Pensionierung.
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Wie funktioniert Pensionssplitting?
Der erwerbstätige Elternteil überträgt bis zu 50 Prozent seiner Pensionskontogutschrift aus der Erwerbstätigkeit an den überwiegend erziehenden Elternteil. Das ist für die ersten sieben Jahre ab Geburt des Kindes möglich, bei mehreren Kindern für maximal 14 Kalenderjahre – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder getrennt leben.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Herausforderungen im Pensionssystem werden also komplexer, die Lösungsansätze allerdings auch.
„Für Personalverrechner:innen gewinnen diese Entwicklungen zunehmend an Bedeutung. Fragen nach dem möglichen Pensionsantritt, zu den Voraussetzungen für einzelne Pensionsarten oder den Auswirkungen einer Weiterbeschäftigung über das Regelpensionsalter hinaus gehören mittlerweile zum Arbeitsalltag“, bestätigt Sebastian Unterweger. „Ein fundiertes Verständnis der verschiedenen Pensionsmodelle hilft dabei, Anfragen richtig einzuordnen und Mitarbeiter:innen kompetent an die zuständigen Stellen weiterzuverweisen. Diesen und weiteren Thematiken widmen wir uns im Rahmen der Akademie für Personalverrechnung im WIFI Steiermark.“
Weiterbildung am WIFI Steiermark
Passende Weiterbildungen und Fachbereiche zur Vertiefung:
Stand: Oktober 2026 | Dieser Beitrag erschien in gekürzter Form in der WIFI-Zeitschrift RW-Aktuell.
Bildcredits: © | stock.adobe.com (Header), © Stiefkind Fotografie (Porträt S. Unterweger)
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