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Anerkennung ausländischer Stapler-/Kranscheine
Information Anerkennung ausländischer Stapler-/Kranscheine
Gemäß der österreichischen Gesetzeslage ist das WIFI im Auftrag des Ministeriums angehalten, ausländische Stapler- und Kranscheine – sofern deren Ausbildung der österreichischen entspricht – anzuerkennen. Das WIFI Steiermark (Bundesland Steiermark) erkennt nur Verfahren an, deren künftiger Arbeitsbereich in der Steiermark liegt.
Für Tätigkeiten jeglicher Art in Österreich wird ein Sprachniveau von mind. A2 dringend empfohlen!
Ablauf des Anerkennungsverfahrens in fünf Schritten:
1. Das unten angeführte Online-Formular ausfüllen. 2. Sollten Sie zwei Umschreibungen für einen Hubstapler und einen Kran benötigen, so machen Sie zwei getrennte Verfahren: einmal für den Hubstapler und einmal für den Kran – keinesfalls beide in einem Verfahren!
3. Alle erforderlichen Unterlagen auf Deutsch (beglaubigt) übersetzen lassen und als PDF-Datei per Online-Formular hochladen.
Aus den Unterlagen muss hervorgehen, wie lange die Grundausbildung gedauert hat und welche Inhalte vermittelt wurden. Die Ausbildung wird mit der österreichischen Fachkenntnisnachweisverordnung verglichen. Ihre Erfahrung kann nicht anerkannt werden. Auch eintägige Kurse – wie in manchen Ländern üblich – reichen nicht aus.
4. Das Passfoto im JPG-Format hochladen.
5. Sie werden per E-Mail über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Wird Ihre Ausbildung anerkannt, können Sie – oder eine Vertrauensperson – Ihren Nachweis im Kundenservice des WIFI Graz abholen.
Die Gebühr (140 EUR brutto) können Sie auf folgende Weisen bezahlen:
- Online-Überweisung (Online-Banking)
- Zahlung vor Ort – nur per Bankomat
Das Anerkennungsverfahren kann bis zu sechs Wochen dauern. In der Regel ist es jedoch innerhalb einer Woche abgeschlossen.
Für die Anerkennung benötigen Sie folgende Unterlagen (bitte per Online-Formular hochladen):
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Original-Staplerschein/Kranschein (beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache!)
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Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis) als Nachweis des Geburtsortes und Geburtsdatums
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Bestätigung des Ausbildungsinstituts über das Stundenausmaß und die Dauer der Ausbildung (beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache!)
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Passfoto Größe 35 × 45 mm (als JPG per Online-Formular hochladen)
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Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse des Antragstellers
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Für Absolventen einer österreichischen Bundesheer-Ausbildung Stapler/Kran ist kein Ausbildungsnachweis erforderlich.
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Anerkennungen aus Deutschland sind mit zwei Jahren Praxis nachzuweisen!
Zusätzliche Informationen und Gebühren:
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Den Schein können Sie persönlich abholen:
- Am WIFI Graz (Kundenservice)
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr -
Gebühr: 140 EUR (brutto) – online überweisen bzw. per Bankomat vor Ort bezahlen.