Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG

Von einer Betriebsanlage können Beeinträchtigungen und Gefahren gegen Menschen — Betriebsinhaber:innen, Kund:innen, Nachbar:innen — sowie deren Eigentum und der Umwelt ausgehen. Um dies zu verhindern, muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden. Betriebsanlagen-Coaches unterstützen bei der Erarbeitung des jeweiligen Betriebsanlagenprojektes.
Als Betriebsanlagen-Coach unterstützen Sie Konsenswerber:innen dabei, den Bedarf zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung oder Änderung von Betriebsanlagen zu erkennen und die Entwicklung dieser qualitativ zu verbessern. Die für das Behördenverfahren zu entwickelnden Einreichoperate wie Betriebsbeschreibungen, Pläne, Berechnungen als auch die für das Genehmigungsverfahren vorzubereitenden Einreichunterlagen werden durch Ihre Fachkompetenz als Betriebsanlagen-Coaches auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Hinsichtlich technischer Detailfragen helfen Sie, als Betriebsanlagen-Coach, die Einreichunterlagen mit der zuständigen Behörde und deren Sachverständigen abzustimmen und die Erstellung von Detailprojekten durch weitere Fachleute zu koordinieren.
In diesem Seminar erhalten Sie die wichtigsten Grundlagen des Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens aus erster Hand durch steirische Behördenvertreter:innen sowie erfahrene Planer:innen und Berater:innen und können in Zukunft als Betriebsanlagen-Coach den Konsenswerber:innen mit Ihrer Expertise und Ihrem Know-how beratend zur Seite stehen. Nicht zuletzt helfen Sie dabei, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Programm
Grundlagen zum Betriebsanlagenverfahren
- Wichtigste Bestimmungen der GewO und des Baurechts
- Genehmigungsfreistellung-VO
- Wer hat Nachbarrechte in welchen Verfahren?
- Ablauf von § 82b- Überprüfungen
Rechtsgrundlagen für Betriebsanlagenverfahren
- Wer ist Behörde in welchem Verfahren?
- Wann ist etwas bewilligungspflichtig oder anzeigepflichtig im Gewerberecht?
- Was sind UVP-Verfahren und was ist ein IPPC-Betrieb?
- Fallbeispiele wie z.B. was ist heute bei einem Gastronomiebetrieb/ KFZ-Werkstätte/ Tischlerei erforderlich?
- Welche Amtssachverständigen oder Spezialsachverständige sind wann und wo beizuziehen?
Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Welche Gesetze und Verordnungen gelten?
- Evaluierung, VO - Lärm und Vibration
- Arbeitsstätten: Erfordernisse Belichtung und Belüftung und welche Ausnahmen gibt es? Arbeitsmittel-VO
Schallschutz / Lärm-Emissionen
- Wann braucht man ein Lärmprojekt?
- Unterschiedliche Immissionspunkte im BauG und GewO
- Mindestanforderungen bei gemischter Nutzung (zwei Betriebe in einem Gebäude oder Wohnungen und Betriebe in einem Gebäude)
- Brandschutz bei Betriebsgebäuden
- Verordnungen zu Gefahrenstoffen (z.B. VbF 2023, APLV 2018, FGV 2002, Pyr-LV 2023, etc.
- VEXAT
Maschinen– u. Anlagensicherheit
- Wie sind Maschinen zu beurteilen?
- Anforderung an Projekte
- Kesselanlagen, Kälteanlagen, Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen
Technische Aspekte aus dem Wasserrecht
- Versickerung von Oberflächenwässern,
- Hochwasserschutz,
- WRG-Verfahren,
- Wassergefährdung
- Abstellplätze
Ablauf der geförderten Beratungen
Nach dem Seminar erfolgt ein ONLINE-Multiple-Choice Test, in dem Sie Ihr Wissen überprüfen können.
Sie erhalten im Anschluss ein WIFI-Zeugnis.
Die Seminarkosten beinhalten sowohl die Seminargebühr als auch die Ausstellung eines WIFI-Zeugnisses.
Sie erhalten Ihr Zeugnis binnen 3 Wochen nach erfolgreicher Absolvierung des Seminars.
Kosten:
250,- €
Eine Förderung ist bis zu 100 % für die jeweiligen Mitglieder:innen der Fachgruppen der Wirtschaftskammer möglich.
Dieses Seminar richtet sich an folgende Berufsgruppen, deren Arbeitsumfeld oder Betrieb sich in der Steiermark befindet und ist als 1-tägige Weiterbildung in Präsenz konzipiert:
- Ingenieurbüros
- Unternehmensberater:innen
- Ziviltechniker:innen
Nachweis über
- eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure) gemäß § 94 Z 69 GewO 1994 ODER für das reglementierte Gewerbe Unternehmensberatung gemäß § 94 Z 74 GewO 1994
- Befugnis als Ziviltechniker:in
- eine mindestens 3-jährige einschlägige Selbstständigkeit
- Referenzen im behördlichen Genehmigungsverfahren insbesondere in den Bereichen Betriebsanlagenrecht, Naturschutz, Umweltrecht (UVP, Wasserrecht und/oder Abfallwirtschaft). (Kurze Projektbeschreibung, max. 1500 Zeichen)
ingenieurbueros@wkstmk.at