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Die neue F-Gase-Verordnung (2024/573) wird zur 'Kältemittelverordnung'
Die neue F-Gase-Verordnung (2024/573) wird zur “Kältemittelverordnung”!
Durch die neue F-Gase-Verordnung, welche im März 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich wesentliche Änderungen für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche. Anders als bei den letzten Überarbeitungen sind nun auch Kältemittel betroffen, die keine F-Gase sind, wodurch diese zu einer umfassenden Kältemittelverordnung wird.
Wussten Sie schon, dass in gut 20 Jahren keine F-Gase mehr in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen und es in 5 Jahren ein Verbot für größere Split-Klimaanlagen sowie Split-Wärmepumpen mit dem Kältemittel R-410A geben wird?
Nicht nur dies sind die Neuerungen, sondern es ergeben sich noch weitere wesentliche Änderungen:
- Die Personenzertifizierung wurde überarbeitet, Fachkräfte müssen wiederkehrende Zertifizierungen absolvieren.
- Und auch der sichere Umgang mit alternativen Kältemitteln, die nicht F-Gase sind, steht im Vordergrund.
- Es werden auch deren aktuelle Alternativen wie Propan und CO2 behandelt.
- Ebenso werden indirekte Systeme und die neue Kategorie „Kühler“ behandelt.
- Die Wartung von Kälteanlagen mit hohem Treibhauspotential ist mit neuem Kältemittel ab 2030 verboten.
- Begriffe, Anlagentypen und betroffene Kältemittel
- Änderungen bei den Dichtheitskontrollen
- Verbote für Instandhaltung und Service
- Verbote für die Installation von Neuanlagen
- Die neue Zertifizierung von Fachpersonal
- Phase-Out von Kältemitteln und deren Auswirkungen
Diese Veranstaltung wird in Kooperation mit der Österreichischen Akademie der Kältetechnik GesbR durchgeführt.