

Rechtliche Grundlagen für Urheberrecht und Datenschutz
Das Urheberrechtsgesetz schützt einerseits Werke, anderseits bestimmte sonstige Leistungen. Werke sind eigentümliche (im Sinne von: individuelle, originelle) geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Den Schutz von Werken bezeichnet man als Urheberrecht im engeren Sinn, während die sonstigen Leistungen durch sogenannte verwandte Schutzrechte geschützt sind. Wer sich ausdrücklich sowohl auf das Urheberrecht im engeren Sinn als auch auf die verwandten Schutzrechte beziehen will, spricht am besten vom Urheberrecht im weiteren Sinn.
Im Prinzip ist jedes Kopieren ein Eingriff in das dem Urheber vorbehaltene Vervielfältigungsrecht. Auf das Vervielfältigungsverfahren, die Menge der hergestellten Vervielfältigungsstücke oder die Beständigkeit der Kopie (vorübergehend oder dauerhaft) kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Ein Eingriff kann aber entweder vom Gesetzgeber oder vom Rechtsinhaber erlaubt sein. Je nachdem spricht man von gesetzlichen Lizenzen (freien Werknutzungen) oder vertraglichen Lizenzen (Werknutzungsbewilligungen oder Werknutzungsrechten).
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fotografen, aber auch an alle Interessierten, die anhand von Praxisbeispielen mehr über die Rechtslage rund um Texte und Bilder erfahren wollen.
Keine juristischen Vorkenntnisse notwendig