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Ein Erlass des BMAW vom Februar 2024 verpflichtet nun das AMS zur Überprüfung der gemeldeten durchschnittlichen Arbeitszeitreduktion. Stimmt diese nicht, ist am Ende der Altersteilzeit mit Rückforderungen zu rechnen. Das angebotene Kombiseminar soll vor allem Personalverrechner:innen, aber auch Steuerberater:innen sowohl Grundwissen als auch Spezialwissen vermitteln.
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Die Herausforderungen bei Altersteilzeit liegen für Personalverrechner:innen in der Berechnung der Beträge, die bei Altersteilzeit dem AMS bekannt zu geben sind, im Wissen, wann welche Änderungsmeldungen an das AMS zu erstatten sind und in der richtigen Berechnung des Lohnausgleichs, der bei Beginn der ATZ zum Zeitpunkt einer Gehaltserhöhung für den Arbeitnehmer höher ist, als an das AMS gemeldet wurde.
Ein Erlass des BMAW vom Februar 2024 verpflichtet das AMS, am Ende der ATZ die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeitreduktion zu überprüfen und – wenn diese zu gering war – Rückforderungen vorzunehmen.
Das angebotene Kombi-Seminar soll vor allem Personalverrechner:innen, aber auch Steuerberater:innen und anderen an der Materie Interessierten sowohl Grundwissen als auch Spezialwissen vermitteln.
Ein Satz Mustervereinbarungen, die an die neue Praxis des AMS angepasst wurden, wird zur Verfügung gestellt.
Die Inhalte im Detail:
1. Halbtag: Theoretische Grundlagen
Berechnung des Rückforderungsbetrags, wenn die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeit überschritten wurde
Ausgangsbasis für das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion von Teilzeitbeschäftigten, deren Normalarbeitszeit in den letzten 12 Monaten geändert wurde
Berechnung des Oberwerts und des Unterwerts bei variablen Bezügen
Auswirkungen von Mehrstunden und Überstunden auf Oberwert und auf Unterwert
Berechnung der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ
Spezialfälle, in denen die Höhe der variablen Bezüge während der ATZ weiterhin den Lohnausgleich beeinflusst
Berechnung der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung erfolgt und später ein Biennalsprung
Welche Änderungen sind zu melden und welche sind nicht zu melden
Umgang mit Altfällen
2. Halbtag: Workshop „Abrechnung bei Altersteilzeit und Meldungen an das AMS"
3 Stunden harte Arbeit, aber es rentiert sich!
Die Teilnehmer:innen erhalten Beispiele, die sie zunächst selbstständig berechnen. Diese Beispiele werden mithilfe von Folien besprochen. Die Lösungen werden den Teilnehmer:innen erst anschließend schriftlich zur Verfügung gestellt.
Die Beispiele beinhalten:
1. Berechnung des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers ab Beginn der ATZ und Meldung an das AMS, mit folgenden Varianten:
Arbeitnehmer ohne variable Entgelte
die variablen Entgelte sind SEG-Zulagen
die variablen Entgelte vor Beginn der ATZ betreffen eine Überstundenentlohnung
die variablen Entgelte vor Beginn der ATZ betreffen sowohl eine Überstundenentlohnung als auch SEG-Zulagen und SFN-Zulagen.
2. Beginn der ATZ zum Zeitpunkt einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung und einige Monate später ein Biennalsprung (ursprüngliche Berechnung und Änderungsmeldung)
3. Meldungen an das AMS bei variablen Zulagen während der ATZ
4. Eine Arbeitnehmerin ist seit dem Jahr 2023 in Altersteilzeit, mit 1.2. 2025 hat die Arbeitnehmerin einen Biennalsprung. Berechnung des Bruttoeinkommen der Arbeitnehmerin ab dem Biennalsprung und Meldung an das AMS.
5. Beginn der ATZ Anfang des Jahres 2025. Ab 1. März 2025 gebührt eine Verwendungszulage, ab Juli 2025 fällt eine Funktionszulage weg. Wodurch unterscheiden sich die Auswirkungen auf den Lohnausgleich, ob das voriges Entgelt € 5.000 oder ob es € 9.000 betrug.
Ihre Vortragende
Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Vortragende DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen mit fundierter Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien
Voraussetzungen
Fundierte Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung
Hinweis: Sie werden zur Anmeldung direkt auf die zentrale WKO-Anmeldeseite umgeleitet und gelangen nach erfolgreicher Anmeldung automatisch wieder auf unsere Seite zurück.
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