Förderungen Förderungen

Förderungen

Für mich persönlich

 

 

Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Diese finanzielle Qualifizierungsförderung mit bis zu 2.500 Euro für berufliche Weiterbildungen richtet sich an berufstätige Grazerinnen und Grazer mit niedrigem Haushaltseinkommen.

www.graz.at/grafo



 



Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung und Lehrlingscoaching


 

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden für Lehrlinge gefördert (Ausnahme: Nicht förderbar sind Lehrlinge bei überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen). Als Lehrling bekommen Sie 100 % der Kurskosten je Vorbereitungskurs zurück. Voraussetzung ist, dass Sie selbst die Kosten des Kurses bezahlt haben.
Antragsformulare werden zusammen mit der Teilnahmebestätigung am Ende des Vorbereitungskurses ausgeteilt und sind unmittelbar nach Kursende einzureichen (Antragsfrist bis 6 Monate nach Kursende).
Für eine positive Förderzusage benötigen Sie:

  • die Teilnahmebestätigung
  • die Rechnung
  • die Zahlungsbestätigung


Tipps:
Sollten Sie mehrere Vorbereitungskurse besuchen (z. B. weil Sie 2 Lehrberufe erlernen), erhalten Sie die Förderung für alle von Ihnen besuchten Kurse!

Wenn Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestehen: Besuchen Sie den Vorbereitungskurs noch einmal - es wird auch der mehrmalige Besuch eines Vorbereitungskurses gefördert (eine Antragstellung spät. 6 Monate nach Kursende mit den entsprechenden neuen Bestätigungen ist auch hier erforderlich).

Sollten Sie die LAP z. B. wegen Prüfungsangst, Nervosität, Lernschwäche, Motivationsproblemen etc. nicht bestehen, kann Ihnen das kostenlose und anonyme Lehrlingscoaching helfen. Melden Sie sich dazu im Internet auf www.lehre-statt-leere.at an. Nutzen Sie das Lehrlingscoaching – es entstehen Ihnen keinerlei Pflichten oder Kosten. Das Coaching kann jederzeit wieder von Ihnen beendet werden.

Der 2. und 3. Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist pro Lehrberuf kostenlos. Achtung: Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist einer der zwei „Freiantritte“ verwirkt und die Prüfungstaxe muss für den darauffolgenden Termin bezahlt werden.
 
Kontakt:
Lehrlingsstelle - Förderungen
WKO Steiermark
T.  0316 601-106
M. lehre.foerdern@wkstmk.at
W. www.lehre-foerdern.at

Förderantrag für Lehrlinge
 



Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Am WIFI bieten wir Ihnen Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung im Bereich Betriebslogistiker/in, Konditor/in, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau, Reisebüroassistent/in.
Nach erfolgreich bestandener ao. LAP können Sie den „Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung“, eine 100-prozentige Förderung des Landes Steiermark, in Anspruch nehmen. Der Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung kann für beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung (oder mit einem Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung berufsbegleitend nachholen, beantragt werden.

Detaillierte Informationen und Antragsformular
 



Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Der Bildungsscheck des Landes Steiermark kann von Lehrlingen und LehrabsolventInnen, die eine betriebliche Lehre absolvieren bzw. absolviert haben, bis zum Alter von 25 Jahren beantragt werden.

Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

 


Bildungskarenz

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Das bedeutet:

  • Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
  • Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom Arbeitsmarktservice ein Weiterbildungsgeld.
  • Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Weiterbildung nutzen.
  • Sie können die Bildungskarenz auch in Teilen konsumieren, allerdings muss jeder Teil mindestens 2 Monate dauern und Sie müssen alle Teile innerhalb von 4 Jahren konsumieren.

Als Voraussetzung müssen Sie unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz seit ununterbrochen mindestens 6 Monaten arbeitslosenversicherungspflichtig bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein.

Ihr Arbeitgeber muss der Bildungskarenz zustimmen, profitiert aber in der Folge von Ihrer höheren Qualifikation. Während dieser Zeit sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert, haben allerdings keinen besonderen Kündigungsschutz, keinen Anspruch auf Sonderzahlungen und Ihr Urlaubsanspruch verkürzt sich anteilig.
Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen, hierbei werden nicht nur Präsenzzeiten im Unterricht, sondern auch Lernzeiten gezählt. Wenn Sie ein betreuungspflichtiges Kind unter 7 Jahren haben, dann genügt der Nachweis über mindestens 16 Wochenstunden.

Was Sie sonst noch wissen müssen:
Sie können während der Weiterbildung geringfügig selbständig und/oder geringfügig unselbständig arbeiten. Eine geringfügige unselbständige Arbeit ist auch beim gleichen Unternehmen möglich, bei dem Sie eine Bildungskarenz vereinbart haben. Geringfügigkeitsgrenze

Weitere Informationen und Beantragung bei Ihrem AMS
 



Bildungsteilzeit

Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden:

  • Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 – 50 %.
  • Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche. Das Einkommen daraus muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
  • Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung (Nachweis durch Bestätigung des Bildungsinstitutes erforderlich).
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – durchgehend oder auch in Teilen zum je mind. 4 Monaten.

Während dieser Zeit erhalten Sie vom AMS ein Bildungsteilzeitgeld.

Als Voraussetzung müssen Sie unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz seit ununterbrochen mindestens 6 Monaten arbeitslosenversicherungspflichtig bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen.
Ihr Arbeitgeber muss der Bildungskarenz zustimmen, profitiert aber in der Folge von Ihrer höheren Qualifikation.

Dieses Modell eignet sich vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden und länger dauern, z. B. Berufsreifeprüfung.

Weitere Informationen und Beantragung bei Ihrem AMS
 



Die Datenbank der Bildungsförderungen in Österreich

Keine der hier angeführten Fördermöglichkeiten passt auf Sie? Dann stöbern Sie einfach selbst in der Kursförderungsdatenbank, welche Förderungen für Sie infrage kommen könnten!


 

Für mein Unternehmen

 

Weiter!Bilden - Die Förderung für nachhaltige Unternehmensentwicklung

 
Das Ziel der vorliegenden Förderungsaktion Weiter!Bilden ist es, steirische Unternehmen auf zukunftsrelevante Qualifizierungsthemen aufmerksam zu machen und diese durch gezielte Förderungsmaßnahmen zu unterstützen.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen und Lehrlingen, die maßgeblich zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Folgend finden Sie eine Auflistung der Kernthemen mit entsprechenden Schulungsbeispielen:

  • Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt
    • Nachhaltigkeitsmanagement, CSR - Corporate Social Responsibility
    • Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung
    • Betriebswirtschaft > Produkt-/ Dienstleistungsentwicklung
    • Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement
    • Innovations-/ Wissen-/ Qualitäts-/ Prozess-/ Projekt-/ Gesundheits-/ Sicherheitsmanagement
  • Nachhaltige Fachkräfteentwicklung
    • Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/ -entwicklung/ -führung
    • Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management
    • Technische Fortbildungen
    • Fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus
    • Vorbereitungskurse zur Meister-/ Befähigungs-/ Eignungs-/ Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/ Meisterschule
  • Ressourcen, Umwelt und Klima
    • Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling
    • Energiemanagement/ -wirtschaft/ -effizienz/ -technologie
    • Umweltmanagement/ -technologie/ -recht, Abfallwirtschaft
    • Klimamanagement/ -bilanz/ -schutz > Klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren
    • Green Mobility
    • Sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima

Die Förderung pro AntragstellerIn beträgt 30 % der externen Weiterbildungskosten, max. 2.500 Euro pro Antrag. Es können 2 Förderungsanträge im Kalenderjahr eingereicht werden

Reichen Sie das Förderungsansuchen unbedingt vor Beginn der jeweiligen Schulungsmaßnahme bei der Förderungsstelle ein! Nachträglich eingereichte Förderansuchen können aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht berücksichtigt werden. 
 
Mehr Informationen zu Weiter!Bilden und anderen Förderungsaktionen der SFG:
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz, Tel. 0316/70 93-0

Unsere geförderten WIFI-Lehrgänge erkennen Sie im Webshop an diesem Logo:



Digital Skills Schecks - unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim digitalen Kompetenzaufbau ihrer MitarbeiterInnen

Das Ziel der Digital Skills Schecks ist es, die digitalen Kompetenzen in österreichischen KMU und bei deren Belegschaft zu erhöhen, um so gestärkt auf die neuen Herausforderungen der Wirtschaft 4.0 reagieren zu können.
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Beispiele für Weiterbildungen im Bereich der Digitalisierung sind etwa Schulungen zu Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Datenbanken (Administration, Betriebssystem, Programmierung), Arbeiten in virtuellen Teams (z.B. Handwerkszeug, virtuelle Kommunikation), Software-Entwicklung, Software-Anwendung (z.B. Netzwerkadministration), Datensicherheit, -management und –analyse, E-Commerce, Social Media, Web x.0, IT-Management, Cyber Security, Data Analytics, Cloud Services.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro MitarbeiterIn und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Jedes Unternehmen kann maximal 10 Digital Skills Schecks im Rahmen dieser Förderperiode einreichen.

Die Einreichung ist bis längstens 31.3.2024 möglich.
Sind die Fördermittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen.

Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Besuch der Weiterbildungen im Rahmen der Digital Skills Schecks ist nach Einreichung des Förderansuchens.
Die geförderte Weiterbildung muss im Fall einer positiven Förderungsentscheidung spätestens 9 Monate nach Einlagen des Förderungsansuchens in der FFG abgeschlossen werden.

Detaillierte Informationen zu den Digital Skills Schecks erhalten Sie auf der Homepage der
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG, Sensengasse 1, 1090 Wien, Tel. 05/7755-0
 



Quali­fizier­ungs­förd­er­ung für Be­schäft­igte (QfB)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer/innen. Damit sollen die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation dieser Personengruppe verbessert werden.

Wer die Förderung erhalten kann
Diese Förderung können alle Arbeitgeber – ausgenommen juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine sowie Unternehmen in Schwierigkeiten – erhalten.
Grundsätzlich sind Kurs- bzw. Personalkosten bei Qualifizierungen von folgenden vollversicherten oder karenzierten Beschäftigtengruppen (auch freie Dienstnehmer/innen) förderbar, wenn die Schulung eines der folgenden Ziele verfolgt:

Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:

  • höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse)
  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
  • fachliche Spezialisierung
  • Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens 6 Monaten

Frauen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:

  • höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um min­des­tens 10%)
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse) 

Arbeitnehmer/innen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebens­jahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden ar­beits­markt­po­li­tisch­en Ziele beiträgt:

  • Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeits­platz
  • Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
  • fachliche Spezialisierung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse)

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 50 % der Kurskosten
  • 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde.

Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Ausbildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgeführt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfinden. Die Förderung darf pro Person und Begehren EUR 10.000,-- nicht übersteigen.

Detaillierte Informationen
Beantragung bei Ihrem AMS.