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Praxisseminar: Abrechnung bei Altersteilzeit und Meldungen an das AMS
3 Stunden harte Arbeit, aber es rentiert sich!
Die wiederholten Änderungen bei der Altersteilzeit stellen Personen, die mit der Personalverrechnung befasst sind, vor hohe Herausforderungen. Der angebotene Workshop soll helfen, die Abrechnungen und Meldungen zu bewältigen.
Als praxiserprobte:r Personalverrechner:in erhalten Sie in diesem Workshop Beispiele, die Sie zunächst selbstständig berechnen. Diese Beispiele werden anschließend gemeinsam mit der Trainerin besprochen, die Lösungen werden danach schriftlich zur Verfügung gestellt.
Die Beispiele beinhalten:
A) Berechnung des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers ab Beginn der ATZ und Meldung an das AMS, wenn die ATZ mit 1.12.2023 beginnt; wenn die ATZ mit 1.1.2024 beginnt, mit folgenden Varianten:
- Arbeitnehmer ohne variable Entgelte
- die variablen Entgelte sind SEG-Zulagen
- die variablen Entgelte betreffen eine Überstundenentlohnung
- die variablen Entgelte betreffen sowohl eine Überstundenentlohnung als auch SEG-Zulagen
B) Beginn der ATZ zum Zeitpunkt einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung im Jahr 2023, Biennalsprung im Jahr 2024 (ursprüngliche Berechnung und Änderungsmeldung)
C) Beginn der ATZ zu Anfang des Jahres 2024:
Ab 1. Mai 2024 gebührt eine Verwendungszulage, ab Juli 2024 fällt eine Kinderzulage weg. Wodurch unterscheiden sich die Auswirkungen auf den Lohnausgleich, ob das voriges Entgelt € 5.000 oder ob es € 9.000 betrug?
D) Eine Arbeitnehmerin ist seit dem Jahr 2022 in Altersteilzeit, im Jahr 2023 erfolgte eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung, mit 1.3.2024 hat die Arbeitnehmerin einen Biennalsprung. Berechnung des Bruttoeinkommens der Arbeitnehmerin ab 1.3.2024 und Meldung an das AMS.
E) 3 Arbeitnehmer beginnen eine Altersteilzeit mit 1.12.2023. Mit 1.4.2024 erfolgt eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung. Mit 1. Oktober 2024 hat jeder Arbeitnehmer einen Biennalsprung. Berechnung des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers und Berechnung des Altersteilzeitgeldes ab Beginn der ATZ und ab den jeweiligen Änderungen im Jahr 2024 für folgende Varianten:
- Aufgrund des Einkommens des Arbeitnehmers ist die Begrenzung mit der Höchstbeitragsgrundlage irrelevant
- Die Begrenzung mit der Höchstbeitragsgrundlage gilt auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Die Begrenzung mit der Höchstbeitragsgrundlage betrifft nur die Beziehung Arbeitgeber – AMS, sie gilt nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Seminar gestaltet Expertin Dr. Erika Marek!
Ihre Vortragende
Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Seminarleiterin DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.Mitarbeiter:innen mit fundierter Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien
Vorhergegangener Besuch des WIFI-Seminars "Neuerungen in der Altersteilzeit ab 1.1.24"