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Neuerungen in der Altersteilzeit ab 1.1.2024
Nach intensiven Diskussionen wurden am 20. September vom Nationalrat Änderungen im Bereich der Altersteilzeit beschlossen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten.
Die geblockte Altersteilzeit wird in Zukunft für den Arbeitgeber erheblich teurer. Die Berechnung des Lohnausgleichs wird schon wieder geändert. In diesem Seminar erfahren Sie sämtliche Neuerungen und wie künftig abzurechnen ist!
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Neuerungen in der Altersteilzeit ab 1.1.2024

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
Inhalt

Altersteilzeit – eine unendliche Geschichte

Eine geblockte Altersteilzeit ist für den Arbeitgeber teurer geworden. Das ist allgemein bekannt.
Die Herausforderungen für Personalverrechner:innen liegen aber in der Berechnung der Beträge, die nun bei Altersteilzeit dem AMS bekannt zu geben sind, im Wissen, wann welche Änderungsmeldungen an das AMS zu erstatten sind, und in der richtigen Berechnung des Lohnausgleichs.
Die Vorschrift, auch für laufende Altersteilzeitvereinbarungen einen Teil der neuen Bestimmungen – aber nicht alle neuen Bestimmungen – anzuwenden, bringt zusätzliche Unsicherheit.

Die Inhalte im Detail

  • Änderungen bei der geblockten Altersteilzeit ab 1. Jänner 2024
  • Einschränkung bei der kleinen Blockung (Vorsicht, dass daraus keine geblockte ATZ wird)
  • Durchschnittliche Maximalarbeitszeit und durchschnittliche Minimalarbeitszeit im 6monatigen Durchrechnungszeitraum und Ausgleich zwischen Zeitguthaben und Zeitschulden während der gesamten Altersteilzeit.
  • Auswirkung der im Februar 2023 erfolgte Änderung der Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen auf eine laufende Altersteilzeit
- Interessant für im Dezember 1963, im Juni 1964, im Dezember 1964 und im Juni 1965 geborene Frauen.
- Spezialfall: Altersteilzeit für bestimmte Frauen auch über das Regelpensionsalter hinaus möglich, aber für den Arbeitgeber nicht risikolos

  • Berechnung des Oberwerts und des Unterwerts bei variablen Bezügen
  • Auswirkungen einer Überstundenpauschale beim Oberwert und beim Unterwert
  • Berechnung der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ
  • Spezialfälle, in denen die Höhe der variablen Bezüge während der ATZ weiterhin den Lohnausgleich beeinflusst
  • Berechnung der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung erfolgt und später ein Biennalsprung
  • Welche Änderungen sind zu melden und welche sind nicht zu melden
  • Umgang mit Altfällen

Über die ab 1. Jänner 2024 geltende Rechtslage informiert Sie Expertin Dr. Erika Marek!
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Ihre Vortragende

Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Vortragende DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.
Zielgruppe

Mitarbeiter:innen in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien