Altersteilzeit und Teilpension: Auswirkungen auf die spätere Pensionshöhe
Es ist für Arbeitnehmer wichtig, die finanziellen Folgen abzuwägen, bevor sie sich für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit entscheiden. Nicht nur Personalverrechner:innen, sondern auch Personalverantwortliche, Betriebsräte und andere Interessierte sind daher auf Suche nach ausreichenden fachlichen Informationen. Diese werden in einem bereichsübergreifenden Seminar angeboten.
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Altersteilzeit und Teilpension: Auswirkungen auf die spätere Pensionshöhe

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Zielgruppe
  3. Voraussetzungen
Inhalt
Wird mit einer Altersteilzeit in den Jahren 2026, 2027 oder 2028 begonnen, darf sie zwar weiterhin 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden, die Höchstdauer einer kontinuierlichen Altersteilzeit beträgt aber nur 4½ Jahre, 4 Jahre oder 3½ Jahre.
Wird die Altersteilzeit zum frühesten Zeitpunkt begonnen, ist es nicht mehr möglich, zum Regelpensionsalter abschlagsfrei in Pension zu gehen! Der finanzielle Schaden kann teilweise durch Inanspruchnahme einer „Teilpension“ verringert werden, die aber nicht für alle Altersteilzeitarbeitnehmer möglich ist.
Es ist daher für Arbeitnehmer wichtig, bevor sie sich für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit entscheiden, die Folgen abzuwägen!

Nicht nur Personalverrechner:innen, sondern auch Personalverantwortliche, Betriebsräte und andere Interessierte sind daher auf Suche nach ausreichenden fachlichen Informationen.
Diese werden hier in einem bereichsübergreifenden Seminar angeboten!


Die Inhalte im Detail:


Altersteilzeit
  • Änderungen bei der ATZ mit 1. Jänner 2026 (für Altersteilzeitarbeitnehmer und Altersteilzeitarbeitgeber ungünstiger als bisher)
    - Risiko der Ausübung einer verbotenen Nebenbeschäftigung
  • Geänderte Berechnung des Lohnausgleichs (unterschiedliche Berechnung bei kontinuierlicher und bei geblockter Altersteilzeit)
  • Verringerung des Altersteilzeitgeldes
  • Auswirkung von Sachbezügen während der ATZ
  • Variable Bezüge während der ATZ (Auswirkung auf die Meldung bei Beginn der ATZ, Änderungsmeldungen etc)

Berechnungsbeispiele
An Berechnungsbeispielen wird die Auswirkung all dieser Möglichkeiten auf die spätere Pension gezeigt (spätere Pensionsdifferenz bei den einzelnen Varianten in Eurobeträgen).
  • Die Berechnung erfolgt in Realbeträgen (ohne Aufwertung).
  • Begründung: Ich informiere über den Realwert der künftigen Pension, nicht über den Nominalbetrag (die Preise steigen auch).

Möglichkeiten nach Ende der ATZ
  • Alterspension wenn Regelpensionsalter
  • Korridorpension
  • Teilpension

Wichtiges zur Teilpension
  • Varianten der Arbeitszeitverkürzung und davon abhängig die Höhe der Teilpension
  • Auswirkung der Inanspruchnahme einer Teilpension auf die spätere Pensionshöhe
  • Was hat der Arbeitgeber zu beachten (Unterschiede im Vergleich zur Altersteilzeit)

Normale Alterspension
  • im Anschluss an eine Teilpension vor dem Regelpensionsalter
  • zum Regelpensionsalter ohne vorherige Teilpension
  • im Anschluss an Altersteilzeit

Auftretende Probleme und deren Lösung, wenn für eine Pension vor dem Regelpensionsalter zu wenig Versicherungszeiten vorhanden sind
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Ihre Vortragende

Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Vortragende DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen mit fundierter Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien
Voraussetzungen
Fundierte Abrechnungspraxis in der Personalverrechnung