Sicherheitstechnik/Arbeitnehmerschutz 

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FACHAUSBILDUNG DER SICHERHEITSFACHKRÄFTE

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  Kursdauer: 300  
  Gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 und der 277.Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-V...  
 
 
 

FACHAUSBILDUNG VON SICHERHEITS- VERTRAUENSPERSONEN

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  Kursdauer: 24  
  Fachausbildung im Ausmaß von 24 Stunden gemäß der SVP-Verordnung vom 12.4.1996 (BGBl. Nr. 172/1996), die die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen abhängig von der Arbeitnehmeranzahl im Betrieb vorschreibt....  
 
 
 

STRAHLENSCHUTZAUSBILDUNG FÜR NICHTMEDIZINISCHE ANLAGEN GEM. § 42, ANLAGE 8 DER ALLGSTRSCHV

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  Kursdauer: 33  
  TEILNEHMERKREIS Zukünftige und derzeitige Strahlenschutzbeauftragte in Betrieben sowie mit dem Strahlenschutz betraute Personen und Sicherheitsingenieure. ZIELSETZUNG Der Absolvent/die Absolventin ist nach dem Kurs in der Lage, Grun...  
 
 
 

STRAHLENSCHUTZFORTBILDUNG FÜR NICHTMEDIZINISCHE ANLAGEN GEM. § 42, ANLAGE 8 DER ALLGSTRSCHV

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  Kursdauer: 8  
  TEILNEHMERKREISStrahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen müssen spätestens alle 5 Jahre einen Fortbildungskurs im Ausmaß von 8 Stunden besuchen. INHALTEGrundlagen der Kernphysik einschließlich Phy...  
 
 
 

AUSBILDUNG ZUM LASERSCHUTZBEAUFTRAGTEN

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  Kursdauer: 18  
  Der Laser wird zum Trennen, Fügen, Oberflächenbehandeln, Gravieren, Messen usw. eingesetzt. Dieses Seminar informiert Sie über Anwendungsgebiete und Eigenheiten des Lasers in der Materialbearbeitung, Medizintechnik, Lasers...  
 
 
 

FÜHREN VON HUBSTAPLERN

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  Kursdauer: 25  
  In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Hubstaplern....  
 
 
 

FÜHREN VON FLURGESTEUERTEN LAUF-, BOCK-, UND PORTALKRANEN, SÄULENDREH- UND WAND- SCHWENKKRANEN BIS 30T

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  Kursdauer: 22  
  In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von flurgesteuer...  
 
 
 

FÜHREN VON LAUF-, BOCK- UND PORTALKRANEN SÄULENDREH- UND WANDSCHWENKKRANEN

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  Kursdauer: 32  
  In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Lauf-, Bock-...  
 
 
 

FÜHREN VON FAHRZEUG- UND LADEKRANEN BIS 30TM

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  Kursdauer: 32  
  In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Fahrzeug- un...  
 
 
 

FÜHREN VON FAHRZEUG- UND LADEKRANEN ÜBER 30TM

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  Kursdauer: 40  
  In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Fahrzeug- und Lade...  
 
 
 

FACHKURS FÜR DIE BETRIEBSWÄRTERPRÜFUNG FÜR DAMPFKESSEL

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  Kursdauer: 40  
  In diesem Kurs lernen Sie Bauarten, Bauteile und Funktion einer Kesselanlage, Betrieb und Wartung von Kesselanlagen, gesetzliche Grundlagen und Gefahrenverhütung kennen.Hinweis: Diese theoretische Ausbildung entspricht dem BGBL. 212/24.Apri...  
 
 
 

BETRIEBSLEITER FÜR SCHLEPPLIFTE BZW. BL-STV. FÜR SCHLEPPLIFTE

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  Kursdauer: 40  
    Dieser Kurs ist für alle Betriebsleiter, die ausschließlich Schlepplifte betreiben.   Laut Seilbahngesetz 2003 bzw. der dazugehörigen Schleppliftverordnung 2004 müssen neue Betriebsleiter sowie deren St...  
 
 
 

MASCHINISTENKURS FÜR SEILBAHNBEDIENSTETE - MODUL 1

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  Kursdauer: 24  
  Modul 1:Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten vorgesehen sind, ist dieses Grundmodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.Inhalt: Seilbahntechnik, Elektrotechnik, rechtlicher Teil.Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, da...  
 
 
 

MASCHINISTENKURS FÜR SEILBAHNBEDIENSTETE - MODUL 2

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  Kursdauer: 16  
  Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten für kuppelbare Systeme vorgesehen sind, ist zusätzlich zum Modul 1 dieses Aufbaumodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.Voraussetzung: positiver Abschluss von Modul 1Inhalt:Seil...  
 
 
 

MASCHINISTENKURS FÜR SEILBAHNBEDIENSTETE - MODUL 3

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  Kursdauer: 16  
  Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten für Stand- und Pendelseilbahnen vorgesehen sind, ist zusätzlich zum Modul 1 dieses Aufbaumodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.Voraussetzung: positiver Abschluss von Modul 1In...  
 
 
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