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Sicherheitstechnik/Arbeitnehmerschutz
Es wurden 18 Ergebnisse gefunden.
Seite 1 von 1. Ergebnisse 1 - 18
FACHAUSBILDUNG VON SICHERHEITS- VERTRAUENSPERSONEN
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2010/11,
Kursdauer: 24,
(421150)
Fachausbildung im Ausmaß von 24 Stunden gemäß der SVP-Verordnung vom 12.4.1996 (BGBl. Nr. 172/1996), die die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen abhängig von der Arbeitnehmeranzahl im Betrieb vorschreibt....
FÜHREN VON HUBSTAPLERN
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2010/11,
Kursdauer: 25,
(421000)
In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Hubstaplern....
FACHAUSBILDUNG DER SICHERHEITSFACHKRÄFTE
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2009/10,
Kursdauer: 300,
(421129)
Gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 und der 277.Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-V...
FACHAUSBILDUNG VON SICHERHEITS- VERTRAUENSPERSONEN
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2009/10,
Kursdauer: 24,
(421159)
Fachausbildung im Ausmaß von 24 Stunden gemäß der SVP-Verordnung vom 12.4.1996 (BGBl. Nr. 172/1996), die die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen abhängig von der Arbeitnehmeranzahl im Betrieb vorschreibt....
STRAHLENSCHUTZAUSBILDUNG FÜR NICHTMEDIZINISCHE ANLAGEN GEM. § 42, ANLAGE 8 DER ALLGSTRSCHV
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2009/10,
Kursdauer: 33,
(421059)
TEILNEHMERKREIS Zukünftige und derzeitige Strahlenschutzbeauftragte in Betrieben sowie mit dem Strahlenschutz betraute Personen und Sicherheitsingenieure. ZIELSETZUNG Der Absolvent/die Absolventin ist nach dem Kurs in der Lage, Grun...
STRAHLENSCHUTZFORTBILDUNG FÜR NICHTMEDIZINISCHE ANLAGEN GEM. § 42, ANLAGE 8 DER ALLGSTRSCHV
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2009/10,
Kursdauer: 8,
(421289)
TEILNEHMERKREISStrahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen müssen spätestens alle 5 Jahre einen Fortbildungskurs im Ausmaß von 8 Stunden besuchen. INHALTEGrundlagen der Kernphysik einschließlich Phy...
AUSBILDUNG ZUM LASERSCHUTZBEAUFTRAGTEN
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2009/10,
Kursdauer: 18,
(398079)
In zunehmendem Maße findet die Lasertechnik in der Materialbearbeitung Anwendung. Der Laser wird zum Trennen, Fügen, Oberflächenbehandeln, Gravieren, Messen usw. eingesetzt. Dieses Seminar informiert Sie über diese Anwendungsgebiete...
VEXAT - EXPLOSIONSSCHUTZDOKUMENT
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2009/10,
Kursdauer: 8,
(398069)
Dieses Seminar richtet sich an Personen, welche mit der Umsetzung der Verordnung explosionsfähiger Atmosphäre – VEXAT vom 26. Juli 2004 im Unternehmen beauftragt sind.Die Verordnung explosionsfähiger Atmosphäre – VEXAT vom 26. Juli ...
FÜHREN VON HUBSTAPLERN
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2009/10,
Kursdauer: 25,
(421009)
In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Hubstaplern....
FÜHREN VON FLURGESTEUERTEN LAUF-, BOCK-, UND PORTALKRANEN, SÄULENDREH- UND WAND- SCHWENKKRANEN BIS 30T
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2009/10,
Kursdauer: 22,
(421019)
In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von flurgesteuer...
FÜHREN VON FAHRZEUG- UND LADEKRANEN BIS 30TM
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2009/10,
Kursdauer: 32,
(421049)
In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Fahrzeug- un...
FÜHREN VON FAHRZEUG- UND LADEKRANEN ÜBER 30TM
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2009/10,
Kursdauer: 40,
(428199)
In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Fahrzeug- und Lade...
BETRIEBSLEITER FÜR SCHLEPPLIFTE BZW. BL-STV. FÜR SCHLEPPLIFTE
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2009/10,
Kursdauer: 40,
(428459)
Dieser Kurs ist für alle Betriebsleiter, die ausschließlich Schlepplifte betreiben. Laut Seilbahngesetz 2003 bzw. der dazugehörigen Schleppliftverordnung 2004 müssen neue Betriebsleiter sowie deren St...
MASCHINISTENKURS FÜR SEILBAHNBEDIENSTETE - MODUL 1
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2009/10,
Kursdauer: 24,
(428409)
Modul 1:Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten vorgesehen sind, ist dieses Grundmodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.Inhalt: Seilbahntechnik, Elektrotechnik, rechtlicher Teil.Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, da...
MASCHINISTENKURS FÜR SEILBAHNBEDIENSTETE - MODUL 2
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2009/10,
Kursdauer: 16,
(428429)
Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten für kuppelbare Systeme vorgesehen sind, ist zusätzlich zum Modul 1 dieses Aufbaumodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.Voraussetzung: positiver Abschluss von Modul 1Inhalt:Seil...
MASCHINISTENKURS FÜR SEILBAHNBEDIENSTETE - MODUL 3
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2009/10,
Kursdauer: 16,
(428449)
Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten für Stand- und Pendelseilbahnen vorgesehen sind, ist zusätzlich zum Modul 1 dieses Aufbaumodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.Voraussetzung: positiver Abschluss von Modul 1In...
SPORTMONTEUR SKIBINDUNGEN GRUNDKURS
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2009/10,
Kursdauer: 18,
(421209)
Teilnehmer: Lehrlinge, anlernendes Fachpersonal und Mitarbeiter des Sportfachhandels und Schiverleihs sowie Saisonarbeitskräfte Inhalte:* Grundausbildung der Bindungsmontage und Einstellung in Theorie und Praxis* Grundlagen ...
SPORTMONTEUR SKIBINDUNGEN PRÜFUNGSKURS
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2009/10,
Kursdauer: 18,
(421219)
Teilnehmer:Mitarbeiter des Sportfachhandels und Skiverleihs mit absolviertem Grundkurs und Praxis oder Mitarbeiter mit mindestens 1 Saison Praxis in der Bindungsmontage- und Einstellung. Die Bestätigungen sind der Anmeldung beizuleg...
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