Der Besuch des Vorbereitungskurses ist Voraussetzung für die
Zulassung zur Taxilenkerprüfung. „Ausreichende Deutschkenntnisse" sind unbedingt
erforderlich.
Kursinhalte: Gewerberecht, Betriebsordnungen, Tarife,
Verkehrs-, Kraftfahr- und Führerscheinrecht, Arbeitsrecht mit Kollektivvertrag,
Fernmelderrecht ( Funk ).
Ortskenntnisse sind nicht Kursinhalt, da diese Kenntnisse für
jeden Politischen Bezirk von der zuständigen WK-Regionalstelle gesondert geprüft
werden.
Die erforderlichen Prüfungsgebühren sind nicht im Kursbeitrag
enthalten!
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