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Für mich persönlich

 

Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Diese Qualifizierungsförderung bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung. Wenn Sie in Graz wohnen, berufstätig sind und ein geringes Haushaltseinkommen haben, können Sie bis zu 3.000 Euro für Kurse und Umschulungen erhalten.

Eine Qualifikationserweiterung verbessert Ihre Chancen im Arbeitsmarkt und hilft Ihnen, finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. Für die Antragstellung sollten Sie zwischen 18 und 64 Jahren alt sein und seit mindestens 6 Monaten in Graz leben.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern.

www.graz.at/grafo



 



Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung und Lehrlingscoaching


 

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden für Lehrlinge gefördert (Ausnahme: Nicht förderbar sind Lehrlinge bei überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen). Als Lehrling bekommen Sie 100 % der Kurskosten je Vorbereitungskurs zurück. Voraussetzung ist, dass Sie selbst die Kosten des Kurses bezahlt haben.
Die Antragsformulare werden nach Kursende gemeinsam mit der Teilnahmebestätigung per Mail verschickt. Die Förderung kann innerhalb von 6 Monaten beantragt werden.

Für eine positive Förderzusage benötigen Sie:

  • die Teilnahmebestätigung
  • die Rechnung
  • die Zahlungsbestätigung


Tipps:

  • Wenn Sie mehrere Vorbereitungskurse besuchen (z. B. weil Sie zwei Lehrberufe erlernen), erhalten Sie die Förderung für alle Kurse.
  • Wenn Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestehen, können Sie den Vorbereitungskurs erneut besuchen – auch ein mehrfacher Besuch wird gefördert. Wichtig: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Kursende mit den entsprechenden neuen Bestätigungen gestellt werden.
  • Sollten Sie die LAP z. B. wegen Prüfungsangst, Nervosität, Lernschwäche, Motivationsproblemen etc. nicht bestehen, kann Ihnen das kostenlose und anonyme Lehrlingscoaching helfen. Melden Sie sich dazu im Internet auf www.lehre-statt-leere.at an. Nutzen Sie das Lehrlingscoaching – es entstehen Ihnen keinerlei Pflichten oder Kosten. Das Coaching kann jederzeit wieder von Ihnen beendet werden.


Weiterer Hinweis:
Der zweite und dritte Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist pro Lehrberuf kostenlos.
Achtung: Bei unentschuldigtem Fernbleiben verfällt einer der beiden Freiantritte und die Prüfungstaxe ist beim nächsten Termin zu bezahlen.
 
Kontakt:
Lehrlingsstelle - Förderungen
WKO Steiermark
Telefon: +43 316 601 106
Mail: lehre.foerdern@wkstmk.at
Web: www.lehre-foerdern.at



Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (ao. LAP)

Am WIFI Steiermark bieten wir Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (ao. LAP) in folgenden Bereichen an:

Nach positiv bestandener außerordentlicher Lehrabschlussprüfung können Sie den Bildungsscheck des Landes Steiermark nutzen. Diese Förderung übernimmt 100 % der Kosten für den Vorbereitungslehrgang. 

Der Bildungsscheck richtet sich an beschäftigte Personen ohne Lehrabschluss oder mit einem Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich, die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung berufsbegleitend nachholen möchten.
 

Sie erhalten die Kurskosten zurück, wenn Sie

  • die Prüfung positiv absolviert haben und
  • die Kurskosten selbst bezahlt haben (nicht der Arbeitgeber oder Dritte)

 
Detaillierte Informationen und Antragsformular
 



Die Datenbank der Bildungsförderungen in Österreich

Keine der hier angeführten Fördermöglichkeiten passt auf Sie? Dann stöbern Seinee einfach selbst in der Kursförderungsdatenbank, welche Förderungen für Sie infrage kommen könnten!


 

Für mein Unternehmen

 

Weiter!Bilden - Die Förderung für nachhaltige Unternehmensentwicklung

 
Das Förderprogramm Weiter!Bilden unterstützt steirische Unternehmen dabei, Qualifizierung für zukunftsrelevante Themen gezielt voranzutreiben. Ziel ist es, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern, die wesentlich zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. 

Gefördert werden Weiterbildungen für Unternehmer:innen, Mitarbeiter:innen und Lehrlinge. Nachstehend finden Sie die Kernthemen und Beispiele für förderbare Schulungen.

  • Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt
    • Nachhaltigkeitsmanagement, CSR - Corporate Social Responsibility
    • Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung
    • Betriebswirtschaft > Produkt-/ Dienstleistungsentwicklung
    • Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement
    • Innovations-/ Wissen-/ Qualitäts-/ Prozess-/ Projekt-/ Gesundheits-/ Sicherheitsmanagement
  • Nachhaltige Fachkräfteentwicklung
    • Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/ -entwicklung/ -führung
    • Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management
    • Technische Fortbildungen
    • Fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus
    • Vorbereitungskurse zur Meister-/ Befähigungs-/ Eignungs-/ Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/ Meisterschule
  • Ressourcen, Umwelt und Klima
    • Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling
    • Energiemanagement/ -wirtschaft/ -effizienz/ -technologie
    • Umweltmanagement/ -technologie/ -recht, Abfallwirtschaft
    • Klimamanagement/ -bilanz/ -schutz > Klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren
    • Green Mobility
    • Sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima


Die Förderung beträgt 30 % der externen Weiterbildungskosten, maximal 2.500 Euro pro Antrag.
Es können pro Kalenderjahr zwei Förderungsanträge eingereicht werden.

Bitte reichen Sie das Förderungsansuchen vor Beginn der Schulungsmaßnahme bei der Förderstelle ein.
Nachträglich eingereichte Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.
 
Mehr Informationen zu Weiter!Bilden und anderen Förderungsaktionen der SFG:
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Telefon: +43 316 70 93 0

Unsere geförderten WIFI Lehrgänge erkennen Sie im Webshop an diesem Logo:



Digital Skills Schecks - unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim digitalen Kompetenzaufbau ihrer Mitarbeiter:innen

Die Digital Skills Schecks unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, die digitalen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter:innen gezielt auszubauen. Ziel der Förderung ist es, österreichische Unternehmen und ihre Belegschaft auf die Anforderungen der Wirtschaft 4.0 vorzubereiten.

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Beispiele dafür sind:

  • Schulungen zu Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Datenbanken (Administration, Betriebssystem, Programmierung)
  • Arbeiten in virtuellen Teams (z.B. Handwerkszeug, virtuelle Kommunikation)
  • Software-Entwicklung, Software-Anwendung (z.B. Netzwerkadministration)
  • Datensicherheit, -management und –analyse
  • E-Commerce, Social Media
  • Web x.0, IT-Management, Cyber Security, Data Analytics, Cloud Services.


Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf den Rechnungsbetrag. Sie beträgt pro Mitarbeiter:in – und damit pro Digital Skills Scheck – maximal 5.000 EUR. Die Förderquote liegt bei maximal 80 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten. 

Jedes Unternehmen kann maximal 10 Digital Skills Schecks im Rahmen dieser Förderperiode einreichen.

Wenn die Fördermittel vor dem Einreichschluss ausgeschöpft sind, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen.

Wichtige Hinweise

  • Weiterbildungen dürfen erst nach Einreichung des Förderansuchens begonnen werden.
  • Bei positiver Förderentscheidung muss die Weiterbildung spätestens 9 Monate nach Einlangen des Förderantrags in der FFG abgeschlossen werden.


Detaillierte Informationen zu den Digital Skills Schecks erhalten Sie auf der Homepage der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), Sensengasse 1, 1090 Wien, Telefon: +43 05 7755 0



Quali­fizier­ungs­förd­er­ung für Be­schäft­igte

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer:innen.Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit, Arbeitsplatzsicherheit sowie die berufliche Entwicklung dieser Personengruppen zu stärken.

Wer die Förderung erhalten kann
Die Förderung kann von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden (ausgenommen: juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, radikale Vereine sowie Unternehmen in Schwierigkeiten).
Gefördert werden Kurs- und Personalkosten für Qualifizierungen folgender vollversicherter oder karenzierter Beschäftigtengruppen (einschließlich freier Dienstnehmer:innen), wenn die Schulung eines der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele unterstützt:

Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:

  • höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse)
  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
  • fachliche Spezialisierung
  • Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens 6 Monaten

Frauen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:

  • höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um min­des­tens 10%)
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse) 

Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebens­jahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden ar­beits­markt­po­li­tisch­en Ziele beiträgt:

  • Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeits­platz
  • Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
  • fachliche Spezialisierung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse)

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 50 % der Kurskosten
  • 50 % der Personalkosten ab der 25 (Kursstunde; bei Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde)

Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Ausbildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgeführt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfinden. Die Förderung darf pro Person und Begehren EUR 10.000,-- nicht übersteigen.

Detaillierte Informationen
Die Beantragung erfolgt direkt bei Ihrem AMS.



Offene Regionalstiftung Steiermark (STAF)

Die Offene Regionalstiftung Steiermark unterstützt steirischen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen oder Großbetriebe aus der Automobilindustrie, welche aufgrund wirtschaftlicher Bedingungen Personal abbauen müssen. Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen durch professionelle Übergangsmodelle neue berufliche Perspektiven ermöglichen.

Über ein strukturiertes Trennungsmanagement und Sozialpläne erhalten betroffene Personen die Chance auf einen nachhaltigen beruflichen Neuanfang.


Voraussetzungen: 

  • Das Unternehmen ist ein steirisches KMU oder ein Großunternehmen der Automobilbranche.
  • Es wird ein einmaliger pauschaler Unternehmensbeitrag geleistet (nur bei tatsächlichem Stiftungseintritt).

Der Beitrag richtet sich dabei nach der Anzahl der betroffenen, freigesetzten Mitarbeiter:innen und wird als einmalige Pauschale pro Teilnehmer:in berechnet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier