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§ 57a - Periodische Weiterbildung, Online Schulung
ORT Online
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
TEILNAHME MIT PC oder Notebook
Kursnummer: 51104053
290,00 EUR Kursnummer: 51104053
ORT Online
ZEIT 8 Stunden
Freie Zeiteinteilung
LERNMETHODE Lernplattform
TEILNAHME MIT PC oder Notebook
Kursnummer: 51104012
280,00 EUR Kursnummer: 51104012
ORT Online
ZEIT 8 Stunden
Freie Zeiteinteilung
LERNMETHODE Lernplattform
TEILNAHME MIT PC oder Notebook
Kursnummer: 51104022
280,00 EUR Kursnummer: 51104022
ORT Online
ZEIT 8 Stunden
Freie Zeiteinteilung
LERNMETHODE Lernplattform
TEILNAHME MIT PC oder Notebook
Kursnummer: 51104032
280,00 EUR Kursnummer: 51104032
ORT Online
ZEIT 8 Stunden
Freie Zeiteinteilung
LERNMETHODE Lernplattform
TEILNAHME MIT PC oder Notebook
Kursnummer: 51104042
280,00 EUR Kursnummer: 51104042
ORT Online
ZEIT 8 Stunden
Freie Zeiteinteilung
LERNMETHODE Lernplattform
TEILNAHME MIT PC oder Notebook
Kursnummer: 51104052
280,00 EUR Kursnummer: 51104052

§ 57a - Periodische Weiterbildung, Online Schulung

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Voraussetzungen
Inhalt

Für alle Personen, die bereits eine Ermächtigung für die Durchführung von wiederkehrenden Begutachtungen besitzen, besteht die Verpflichtung der periodischen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden. Für diese Weiterbildung ist ein 3-Jahres-Zyklus festgelegt. Dieses vorgeschriebene 3-Jahres-Intervall bezieht sich auf die jeweils letzte Eintragung im Bildungspass. Aus praktischen Gründen wird zu diesem 3-Jahres-Intervall eine Toleranzfrist für den Besuch der periodischen Weiterbildung wie folgt eingeräumt:

Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis zum Ablauf des 3-Jahres-Intervalls die nächste Weiterbildung nicht absolviert, so darf die zur Prüfung geeignete Person noch für einen Zeitraum von weiteren 4 Monaten eingesetzt werden. Danach tritt die geeignete Person in eine 'Ruhephase' und darf keine Begutachtung mehr vornehmen, solange bis die periodische Weiterbildung nachgeholt wurde. Die 'Ruhephase' darf maximal 3 Jahre nicht überschreiten, darüber hinaus ist wieder eine Grundschulung erforderlich.

Inhalte gem. § 3 Abs 4 Z 1 PBStV:
• drei Stunden Recht
• vier Stunden Technik einschließlich Mängelkatalog
• eine Stunde elektronische Begutachtungsverwaltung

Bei Besuch der periodischen Weiterbildung ist von jedem Kursteilnehmer die Schulungsunterlage (früher Mängelkatalog) in aktueller letztgültiger Version zu verwenden - Jede geeignete Person muss gem. PBStV mit dieser aktuellen Schulungsunterlage ausgestattet sein, welche in diesem Lehrgang als Standard Skriptum ausgegeben wird.

Eine Anmeldung zum Kurs kann bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn erfolgen um die rechtzeitige Lieferung der Unterlagen an die Teilnehmer zu ermöglichen!

Vom Teilnehmer mitzubringen:
amtlicher Ausweis (Personalausweis, Pass), Ihr Bildungspass

Voraussetzungen

  • Internetanbindung,
  • PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon,
  • Bekanntgabe der Schulungsadresse für den Versand der Schulungsunterlagen (Mail an clemens.schoenauer@stmk.wifi.at)