§ 57a - Periodische Weiterbildung,  Online Schulung § 57a - Periodische Weiterbildung,  Online Schulung
§ 57a - Periodische Weiterbildung, Online Schulung

5 Kurstermine
15.09.2023 Tageskurs
Präsenzkurs
Online Seminar
Verfügbar
290,00 EUR
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Fr 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden
Stundenplan

Online

Kursnummer: 51104013

Mo 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden
Stundenplan

Online

Kursnummer: 51104023

Mo 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden
Stundenplan

Online

Kursnummer: 51104033

Di 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden
Stundenplan

Online

Kursnummer: 51104043

Mi 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden
Stundenplan

Online

Kursnummer: 51104053
27.09.2022 Tageskurs
eLearning Kurs
Online
280,00 EUR

Di 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden

Kursnummer: 51104012

Di 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden

Kursnummer: 51104022

Mo 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden

Kursnummer: 51104032

Mi 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden

Kursnummer: 51104042

Mi 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Stunden

Kursnummer: 51104052

§ 57a - Periodische Weiterbildung, Online Schulung

Für alle Personen, die bereits eine Ermächtigung für die Durchführung von wiederkehrenden Begutachtungen besitzen, besteht die Verpflichtung der periodischen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden. Für diese Weiterbildung ist ein 3-Jahres-Zyklus festgelegt. Dieses vorgeschriebene 3-Jahres-Intervall bezieht sich auf die jeweils letzte Eintragung im Bildungspass. Aus praktischen Gründen wird zu diesem 3-Jahres-Intervall eine Toleranzfrist für den Besuch der periodischen Weiterbildung wie folgt eingeräumt:

Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis zum Ablauf des 3-Jahres-Intervalls die nächste Weiterbildung nicht absolviert, so darf die zur Prüfung geeignete Person noch für einen Zeitraum von weiteren 4 Monaten eingesetzt werden. Danach tritt die geeignete Person in eine 'Ruhephase' und darf keine Begutachtung mehr vornehmen, solange bis die periodische Weiterbildung nachgeholt wurde. Die 'Ruhephase' darf maximal 3 Jahre nicht überschreiten, darüber hinaus ist wieder eine Grundschulung erforderlich.

Inhalte gem. § 3 Abs 4 Z 1 PBStV:
•    drei Stunden Recht
•    vier Stunden Technik einschließlich Mängelkatalog
•    eine Stunde elektronische Begutachtungsverwaltung

Bei Besuch der periodischen Weiterbildung ist von jedem Kursteilnehmer die Schulungsunterlage (früher Mängelkatalog) in aktueller letztgültiger Version zu verwenden - Jede geeignete Person muss gem. PBStV mit dieser aktuellen Schulungsunterlage ausgestattet sein, welche in diesem Lehrgang als Standard Skriptum ausgegeben wird.

Eine Anmeldung zum Kurs kann bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn erfolgen um die rechtzeitige Lieferung der Unterlagen an die Teilnehmer zu ermöglichen!

Vom Teilnehmer mitzubringen:
amtlicher Ausweis (Personalausweis, Pass), Ihr Bildungspass

  • Internetanbindung,
  • PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon,
  • Bekanntgabe der Schulungsadresse für den Versand der Schulungsunterlagen (Mail an clemens.schoenauer@stmk.wifi.at)