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§ 57a - Spezialkurs Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t und 50 km/h Bauartgeschwindigk.-Periodische WB
Für Personen, die zur Begutachtung von Fahrzeugen dieser Klasse berechtigt sind besteht die Verpflichtung der periodischen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden. Für diese Weiterbildung ist ein 3-Jahres-Zyklus festgelegt.
ORT WIFI Graz
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 51122053
290,00 EUR Kursnummer: 51122053
ORT WIFI Graz
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 51122012
280,00 EUR Kursnummer: 51122012
ORT WIFI Graz
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 51122022
280,00 EUR Kursnummer: 51122022
ORT WIFI Graz
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 51122032
280,00 EUR Kursnummer: 51122032
ORT WIFI Graz
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 51122042
280,00 EUR Kursnummer: 51122042
ORT WIFI Graz
ZEIT 8 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 51122052
280,00 EUR Kursnummer: 51122052

§ 57a - Spezialkurs Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t und 50 km/h Bauartgeschwindigk.-Periodische WB

Inhalt

Für diese Weiterbildung ist ein 3-Jahres-Zyklus festgelegt. Dieses vorgeschriebene 3-Jahres-Intervall bezieht sich auf die jeweils letzte Eintragung im Bildungspass.

Aus praktischen Gründen wird zu diesem 3-Jahres-Intervall eine Toleranzfrist für den Besuch der periodischen Weiterbildung wie folgt eingeräumt:

Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis zum Ablauf des 3-Jahres-Intervalls die nächste Weiterbildung nicht absolviert, so darf die zur Prüfung geeignete Person noch für einen Zeitraum von weiteren 4 Monaten eingesetzt werden. Danach tritt die geeignete Person in eine 'Ruhephase' und darf keine Begutachtung mehr vornehmen, solange bis die periodische Weiterbildung nachgeholt wurde. Die 'Ruhephase' darf maximal 3 Jahre nicht überschreiten, darüber hinaus ist wieder eine Grundschulung erforderlich.

Vom Teilnehmer mitzubringen:

amtlicher Ausweis (Personalausweis, Führerschein, Pass), Ihr Bildungspass