Mediation
Streitende sollten wissen, dass nie einer ganz recht hat und der andere ganz unrecht.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Mediation
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
§ 1. des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes
Arbeitsweise
MediatorInnen sind neutrale Personen, die für die Struktur der Gespräche verantwortlich sind. Sie sorgen für ein konstruktives Gesprächsklima, das es den Parteien ermöglicht, ihre jeweiligen Interessen zu wahren, über Lösungsvorschläge zu verhandeln und Konsequenzen zu überprüfen.
Da MediatorInnen eine wertfreie, neutrale Grundhaltung in der Arbeit einnehmen, beraten sie nicht und treffen selbst auch keine inhaltlichen Entscheidungen in der Mediation.
Die Mediation wird aber nicht nur in ihrer klassischen Anwendung ausgeübt, sondern dient vielen Berufsgruppen als zusätzliche Kompetenz und erweitert dementsprechend den Handlungsspielraum.
Literaturhinweise zum Downloaden (12KB)

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