Rechnungswesen - Bilanzbuchhalterlehrgang
BILANZBUCHHALTERLEHRGANG
Der Bilanzbuchhalterlehrgang ist eine weiterführende Ausbildung für geprüfte WIFI-Buchhalter. Weiters richtet sich dieser Lehrgang an Betriebswirte, Praktiker mit fundiertem Wissen und an BWL-Studenten mit Praxis in Rechnungswesen.
Die Voraussetzung ist in jedem Fall eine positiv absolvierte WIFI-Buchhalterprüfung VOR Lehrgangseintritt!
Das Anforderungsniveau der Buchhalterprüfung ist im Einstufungstest für den Bilanzbuchhalterlehrgang ablesbar. Dieser Test ist als Download erhältlich.
Der Buchhalterlehrgang umfasst 256 Stunden zu folgenden Themenbereichen:
- Bilanzierung
- Kostenrechnung
- Unternehmensrecht und Bürgerliches Recht
- Steuerrecht
- Zahlungs- und Kapitalverkehr

BILANZBUCHHALTERPRÜFUNG
Die Bilanzbuchhalterprüfung führt zum Abschluß 'WIFI Bilanzbuchhalter' und richtet sich an Absolventen des Bilanzbuchhalter-Lehrganges oder Personen mit adäquatem Wissen.
Als allgemeine Zulassungsbedingung zur Bilanzbuchhalterprüfung ist eine positiv abgelegte WIFI Buchhalterprüfung (mündlich und schriftlich) notwendig!
Weiters gilt als Voraussetzung:
- eine dreijährige Tätigkeit im Rechnungswesen
- für Absolventen einer HAK eine zweijährige Tätigkeit im Rechnungswesen
- Absolventen einer einschlägigen Hochschule eine einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen
Die Bilanzbuchhalterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Antritt zur mündlichen Prüfung ist dabei erst nach positiver schriftlicher Prüfung möglich. Die schriftliche Prüfung umfasst die Gebiete Bilanzierung und Kostenrechnung. Die mündliche Prüfung wird aus den Fächern Bilanzierung, Kostenrechnung, Unternehmensrecht, Bürgerliches Recht, Steuerrecht sowie Zahlungs- und Kapitalverkehr abgenommen.
Der positive Abschluss wird mit einem Zeugnis und dem Diplom `WIFI-Bilanzbuchhalter` bekundet. Die Bilanzbuchhalterprüfung kann als inhaltlich vergleichbare Prüfung gem. § 24 BibuG von der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe anerkannt werden. Mehr dazu finden Sie unter
Selbstständigkeit.
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